„Versorgungssicherheit ist ein hohes Gut“

Dötlingen verlängert Wegenutzungsverträge mit EWE NETZ
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Dötlingen/Oldenburg, 23. April 2012. Die Gemeinde Dötlingen arbeitet weiterhin mit der EWE NETZ GmbH als Betreiber der Strom- und Gasnetze zusammen. Im Rathaus unterzeichneten Bürgermeister Heino Pauka und Vertreter von EWE NETZ die neuen Wegenutzungsverträge. Die Verträge gelten ab dem 28. Dezember 2012 und haben eine Laufzeit von 20 Jahren. Die Entscheidung über die Verlängerung der Wegenutzungsverträge mit EWE NETZ hatte der Gemeinderat am 22. März 2012 getroffen.


„Die Vertragsverlängerung ist für uns ein Zeichen des Vertrauens und der Wertschätzung der bisherigen Zusammenarbeit. Dafür bedanken wir uns", sagte Hans-Joachim Iken, Geschäftsführer bei EWE NETZ. „Wir werden auch weiterhin ein verlässlicher und konstruktiver Partner der Gemeinde Dötlingen bleiben", so Iken weiter, der bei EWE NETZ für die Wegenutzungsverträge zuständig ist. Zugleich hoffe er auf eine positive Signalwirkung auch für andere Kommunen.


Gerade vor dem Hintergrund der Energiewende seien langjährige Erfahrungen, Kompetenz und Effizienz von großer Bedeutung für den Netzbetrieb. „Da immer mehr Windenergie-, Biogas- und Photovoltaikanlagen angeschlossen werden, müssen die Netze um- und ausgebaut werden. Zudem wird ihre Steuerung immer komplexer. Da kommen große Herausforderungen auf uns zu", erklärte Iken. Zugleich müsse das hohe Gut der Versorgungssicherheit auch in Zukunft gewährleistet werden.

„Das Verhandlungsergebnis zeigt uns, dass die Gemeinde Dötlingen in der Vergangenheit mit unseren Leistungen zufrieden war und dass wir mit unserem neuen Angebot überzeugen konnten", betonte Thomas Windgassen als Leiter der EWE-Geschäftsregion Cuxhaven/Delmenhorst.


Das Stromnetz in Dötlingen hat eine Länge von rund 410 Kilometern (km); das Gasnetz ist fast 230 km lang. EWE NETZ hat in der Gemeinde über 2.170 Strom- und mehr als 1.720 Gas-Hausanschlüsse an das Netz angeschlossen.


Die Wegenutzungsverträge – früher hießen sie Konzessionsverträge – sind durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Sie schreiben die Rahmenbedingungen für den Bau und den Betrieb von Strom- und Gasnetzen auf dem Gebiet von Kommunen fest und werden von diesen spätestens nach 20 Jahren neu ausgeschrieben und vergeben.

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