Neues aus dem EEG 2023

Seit dem 01. Januar 2023 gelten die Bestimmungen des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
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Wir haben für Sie einige Informationen beispielsweise zum neuen Sanktionsmechanismus zusammengestellt.

Für neue Solaranlagen mit einer Modulleistung von weniger als 25 kW wurde die Pflicht zur Regelbarkeit oder Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70% aufgehoben. 

Für alle Solaranlagen, die vor dem 15. September 2022 in Betrieb genommen wurden, gilt diese Aufhebung unter gewissen Bedingungen ebenso. Weitere Informationen hierzu finden Sie im § 9 Abs. 2 Nr. 3 EEG 2021/2023 und unseren Veröffentlichungen für Einspeiser.

 

Eine weitere Interessante Neuerung: Die Aufhebung der sogenannten 70% Regelung für Solaranlagen ≤ 7 kW installierter Modulleistung.

Seit dem 01. Januar 2023 können Anlagenbetreiber einer Solaranlage mit einer Modulleistung ≤ 7 kW einen Antrag auf die Aufhebung der bisher geltenden Reduzierung der Einspeiseleistung auf 70% stellen.
Nutzen Sie dazu gerne unser Kontaktformular.

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