Die Inhalte der Mahnungen sind grundsätzlich korrekt, verweisen im Text allerdings auf eine falsche Bankverbindung (IBAN). In der Fußzeile des Mahnschreibens ist die korrekte Bankverbindung angegeben
Damit Sie die offenen Beträge überweisen können, bitten wir darum die IBAN aus der Fußzeile der Anschreiben zu nutzen.
Verzeihen Sie diesen Fehler und vielen Dank für Ihr Verständnis