Wichtiger Hinweis

Das Erneuerbare Energie Gesetz schreibt vor, dass Anlagen bestimmter Größe jederzeit vom Netzbetreiber fernsteuerbar sein müssen. Dazu wurde bei Ihnen an der Anlage ein "Tonfrequenzrundsteuerempfänger" installiert, welcher die Steuersignale umsetzt. 
Bitte stellen Sie sicher, dass die verbaute Steuertechnik jederzeit funktionsfähig ist. Nur mit einer funktionierenden Fernsteuerung, kann die Aufrechterhaltung der Sicherheit unserer Stromnetze gewährleistet werden. .

Wichtig für Sie zu wissen: Der Gesetzgeber zwingt die Netzbetreiber bei Pflichtverstößen gegen die Einhaltung der technischen Vorgaben, Sanktionen nach §52 EEG auszusprechen. Wir denken, das muss nicht sein.

Nutzen Sie unser Kundenportal

Sie wollen alle Ihre Daten, wie zum Beispiel Ihre Redispatch-Abrechung auf einen Blick?
Dann nutzen Sie ganz einfach unser Kundenportal.

Das Kundenportal finden Sie hier: https://www.ewe-netz.de/einspeiser/service/kundenportal/uebersicht

Redispatch für Anlagen unter 100 kW

Im EWE NETZ-Gebiet speisen mittlerweile über 170.000 Anlagen erneuerbaren Strom aus verschiedensten Quellen in unser Stromnetz.

Eine beachtliche Zahl, die ein langfristig vorausschauenden Netzausbau und aktives Netzengpassmanagement erfordert. Nur so können wir die Erreichbarkeit und Sicherheit unserer Stromnetze rund um die Uhr gewährleisten.

Der rasante Ausbau an erneuerbaren Energien stellt das Netz vor große Herausforderungen. Bis diese für die schwankende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien passend ausgebaut sind, sorgt EWE NETZ zusammen mit den vorgelagerten Netzbetreibern durch sogenannte Redispatch-Maßnahmen für einen reibungslosen und sicheren Betrieb.

Das bedeutet: Kann das Stromnetz die erzeugten Strommengen nicht weiter aufnehmen, wird die Einspeisung bestimmter Anlagen reduziert, damit die Netzsicherheit jederzeit gewährleistet wird und eine Netzabschaltung verhindert werden kann. 

Bisher konnte EWE NETZ die Sicherheit des Stromnetzes allein durch die Reduzierung großer Anlagen von über 100kW Leistung gewährleisten. Durch den starken Zuwachs kleinerer Anlagen zeichnet sich jedoch ab, dass dies nun nicht mehr ausreichend ist. Wir gehen daher davon aus, dass dieses Jahr erstmalig auch die Leistung kleinerer Anlagen zeitweise reduziert werden muss.

Keine Sorge. Sie müssen sich um (fast) nichts kümmern. Sollte eine Reduzierung tatsächlich notwendig werden, informieren wir Sie im Voraus darüber.

Die Reduzierung der Einspeiseleistung übernehmen wir anschließend über die verbaute Fernsteuertechnik. Und den Strom, den Sie in der Zeit ins Netz eingespeist hätten? Wird Ihnen in Ihrer Endabrechnung erstattet. Ihre monatlichen Abschläge bleiben hiervon unberührt.

Wird zu viel Strom ins Netz eingespeist, kann es zu Netzengpässen kommen, weil zu viel Strom im Netz ist. Das Netz droht zu überlasten.
Durch Redispatch 2.0 Maßnahmen kann die Netzsicherheit gewährleistet werden. Es werden einzelne Anlagen abgeschalten, um ein stabiles Stromnetz zu wahren. 

Welche Anlagen sind betroffen und warum genau meine?

Von Redispatch 2.0 sind folgende Anlagen betroffen:

  • Erneuerbare-Energien-Anlagen ab 100 kW installierter Leistung.
  • Erneuerbare-Energien-Anlagen unter 100 kW installierter Leistung, die von Netzbetreibern wie EWE NETZ fernsteuerbar sind.

    Gut zu wissen: Laut §9 des EEG müssen Anlagen ab einer Größe von 25 kW für den Netzbetreiber steuerbar sein.

Also auch wenn Sie eine kleinere Energieanlage betreiben, kann Ihre Anlage von Redispatch 2.0 betroffen sein, da alle den Kriterien der Fernsteuerbarkeit entsprechenden Anlagen gesetzlich verpflichtet sind am Redispatch 2.0 teilzunehmen. Dadurch wird die Netzstabilität gewährleistet. 

Es ist aber möglich, dass nicht alle räumlich nahen Einspeiseanlagen dieselbe Sensitivität auf den Netzengpass haben und damit auch nicht alle Anlagen von RD-Maßnahmen betroffen sind. Es kann also sein, dass Ihre Anlage aufgrund von Redispatch 2.0 geregelt wird und die Ihres Nachbarn nicht betroffen ist.

Ihre Entschädigung

Wenn Ihre Anlage im Zuge von Redispatch geregelt wurde, erhalten Sie wie gewohnt Ihre Abschläge. Sie erhalten eine genaue Auflistung etwaiger Redispatch-Maßnahmen mit Ihrer Jahresabrechnung. Wichtig für alle Betreiber von Anlagen, die wegen Redispatch 2.0 ihren Strom nicht einspeisen können, ist die finanzielle Sicherheit. Und hier ist die Lage klar: Sie erhalten eine gerechte Entschädigung für den Strom, den Sie nicht einspeisen konnten. 

Wenn Sie aufgrund einer Redispatch-Maßnahme keinen Strom eingespeist haben, erhalten Sie für den nicht eingespeisten Strom automatisch eine Entschädigung und es muss keine Rechnung an EWE NETZ gesendet werden. 

Erläuterung Ihrer Entschädigungszahlung

Damit Ihre Entschädigung gerecht ermittelt wird, verwendet EWE NETZ das Pauschalverfahren. Das bedeutet, dass wir die Erzeugungsprognose für Sie übernehmen. Andernfalls müssten Sie Ihre Anlagenfahrpläne täglich selbst prognostizieren und täglich an uns übermitteln.

Mit dem Pauschalverfahren berechnen wir die Ausfallarbeit pauschal auf Basis der Vorgaben und Festlegungen der Bundesnetzagentur. Ein wichtiger Bestandteil dieser Berechnung ist der Anlagenfaktor, der von der Bundesnetzagentur festgelegt wurde. Der Anlagenfaktor variiert je nach Jahres- und Tageszeit (siehe Tabelle) und stellt damit sicher, dass der Anlagenbetreiber im Falle einer Redispatch-Maßnahme nicht schlechter gestellt wird. 

Die genaue Formel für die Berechnung der Entschädigungszahlung und weitere Informationen sind in der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-20-059 in der Anlage 1 unter 3.2.3.3 zu finden. Diese ist unten verlinkt. 

Je nach Tageszeit und Jahreszeit verändert sich der zur Berechnung der Ausfallarbeit heranzuziehende Anlagenfaktor. Der Anlagenfaktor gibt an, wie stark eine Anlage in einem bestimmten Zeitraum typischerweise ausgelastet ist.

 

Sommerzeit (01. März – 31. Oktober)

  • 19:00 – 06:00 Uhr: Anlagenfaktor = 0,0000
  • 06:00 – 09:00 Uhr: Anlagenfaktor = 0,2456
  • 09:00 – 15:00 Uhr: Anlagenfaktor = 0,6189
  • 15:00 – 19:00 Uhr: Anlagenfaktor = 0,2456

Winterzeit (01. November – 28./29. Februar)

  • 16:45 – 09:00 Uhr: Anlagenfaktor = 0,0000
  • 09:00 – 10:00 Uhr: Anlagenfaktor = 0,2796
  • 10:00 – 14:00 Uhr: Anlagenfaktor = 0,5030
  • 14:00 – 16:45 Uhr: Anlagenfaktor = 0,2796

Umrechnung von kW zu kWh

Ihre Ausfallarbeit wird in kWh angegeben. Um diesen Wert zu berechnen, muss die Regelungsdauer von Minuten auf Stunden umgerechnet werden. Dazu teilen Sie die Anzahl der Minuten durch 60. Die Regelungsdauer muss schließlich noch mit der Leistung Ihrer Anlage (kW) multipliziert werden.

Um die Ausfallarbeit in Kilowattstunden (kWh) also zu berechnen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Verwenden Sie die Regelungsdauer der Maßnahme in Minuten. Dies ist der Zeitraum, in dem Ihre Anlage aufgrund der Redispatch-Maßnahme nicht einspeisen konnte.
  2. Teilen Sie die Regelungsdauer durch 60, um die Zeit in Stunden umzurechnen. Beispiel: Bei einer Regelungsdauer von 30 Minuten ergibt sich 30 ÷ 60 = 0,5 Stunden.
  3. Verwenden Sie die betroffene elektrische Leistung Ihrer Anlage in Kilowatt (kW), die während der Regelung nicht eingespeist wurde.
  4. Multiplizieren Sie die umgerechnete Zeit in Stunden mit der Leistung in kW. Das Ergebnis ist die Ausfallarbeit in kWh.

Steuerungsreferenz

Grundsätzlich stellen wir allen Anlagen bei Reduzierungsmaßnahmen einen Sollwert technisch an die Fernsteuertechnik zur Verfügung. Je nachdem wie Ihre Fernsteuertechnik installiert ist, haben die Schaltsignale bei normalerweise selbst genutzten Strom unterschiedliche Auswirkungen.

Die technischen Vorgaben bei Anlagen unter 100kW sehen es vordass bei einer Sollwertvorgabe vom Netzbetreiber die Einspeiseleistung von der Stromerzeugungsanlage reduziert wird.

Referenziert Ihre Fernsteuertechnik auf die Einspeisung, spricht man von einer Einspeiseregelung. Ihren erzeugten Strom können Sie in diesem Falle weiterhin selber nutzen und nur der übrige Strom, der in das Stromnetz fließen würde, wird entsprechend reduziert.

Sollte Ihre Fernsteuertechnik das Schaltsignal technisch allerdings direkt auf die Stromerzeugung referenzieren, sprechen wir von einer Erzeugungsregelung . Das bedeutet, dass Ihre Anlage die Stromerzeugung nach dem vorgegebenen Sollwert anpasst und somit kein selbst produzierter Strom für Ihren Eigenverbrauch zur Verfügung steht.

Bitten Sie am besten Ihren Installateur die Möglichkeit zu prüfen, die Steuerungsreferenz in Ihrer Anlage auf die „Einspeiseregelung“ anzupassen.

Hinweis

Der Gesetzgeber plant zukünftig nur noch die Einspeiseregelung als Steuerungsreferenz für Anlagen unter 100kW zu dulden. Die Umstellung der Steuerungsreferenz wird dann mit dem Einbau eines intelligenten Messsystems in Verbindung mit einer Steuerbox verpflichtend eingefordert werden.