Unter Redispatch 1.0 waren nur bestimmte Akteure und Anlagen betroffen: Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), Einsatzverantwortlichen bzw. Direktvermarkter (EIV/DV) sowie Anlagenbetreiber und Bilanzkreisverantwortliche (AB/BKV) waren beteiligt, während Verteilnetzbetreiber (VNB) und deren nachgelagerte Netzebene außen vor blieben. Die Maßnahmen bezogen sich ausschließlich auf konventionelle Erzeugungsanlagen mit einer Leistung über 10 MW. Kleinere konventionelle Anlagen sowie Erneuerbare-Energien-Anlagen waren nicht einbezogen.
Mit der Einführung von Redispatch 2.0 änderte sich das grundlegend: Nun sind alle genannten Akteure – ÜNB, VNB, VNB auf nachgelagerter Netzebene, EIV/DV und AB/BKV – beteiligt. Auch der Anwendungsbereich wurde deutlich erweitert und umfasst neben großen konventionellen Anlagen nun auch kleinere konventionelle Anlagen ab 100 kW sowie Erneuerbare-Energien-Anlagen.
1. Auftrag durch den Kunden
Der Prozess beginnt mit dem Auftrag, den der Kunde an EWE NETZ erteilt. Dies ist der Startpunkt für alle weiteren Schritte im Zusammenhang mit redispatchrelevanten Anlagen.
2. Versand des Regelkonzepts
EWE NETZ versendet das Regelkonzept. Dieses enthält die technischen Ressourcen-IDs (TR-ID), die steuerbaren Ressourcen-IDs (SR-ID) sowie die Marktlokationen (MaLo) für den Direktvermarkter (für die Einspeisung) und den Stromlieferanten (für den Strombezug).
3. Beauftragung der Einsatzverantwortlichen (EIV)
Die Einsatzverantwortlichen (EIV) werden beauftragt. Gleichzeitig wird das Regelkonzept mit den TR- und SR-IDs zur Verfügung gestellt. Zudem werden Stromlieferanten und Direktvermarkter mit den entsprechenden MaLo-Daten bestellt. Hinweis: Der Direktvermarkter kann auch gleichzeitig als EIV fungieren.
4. Meldung der Stammdaten an Connect+
Die Einsatzverantwortlichen übermitteln die Stammdaten der Anlage an die Plattform Connect+.
5. Fertigmeldung durch den Installationsbetrieb
Nach Abschluss der technischen Arbeiten meldet der Installationsbetrieb die Fertigstellung der Anlage an EWE NETZ.
6. Zählersetzung und Freigabe zur Inbetriebnahme
Der Installationsbetrieb erstellt das Inbetriebsetzungsprotokoll und EWE NETZ setzt den Zähler und gibt die Anlage zur Inbetriebnahme frei.
7. Inbetriebsetzungsprotokoll und Anmeldung im Marktstammdatenregister
Zuletzt übernimmt der Kunde die Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister.
Daraufhin wird dem Kunden sein eingespeister Strom vergütet.
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