Aktuelles aus dem Redispatch

Der Start des Bilanzierungsmodells „Planwertmodell“ kann trotz des kürzlich veröffentlichten Einführungsszenario in das Planwertmodell zum Redispatch 2.0 vom BDEW ausschließlich bei vollständig gestartetem, bilanziellem Ausgleich erfolgen. Demnach können wir das Einführungsszenario zum Planwertmodell bis auf Weiteres leider nicht anbieten.
Zum weiteren Zeitplan und Startzeitpunkt für den bilanziellen Ausgleich stehen wir in intensivem Austausch mit den vorgelagerten Netzbetreibern. Natürlich erhalten Sie sofort Bescheid, wenn wir Neuigkeiten haben – so wie bisher auch.

Für welche Anlagen ist Redispatch verpflichtend?

  • Für alle Erzeugungsanlagen und Stromspeicher ab einer Leistung von 100 kW. Das beinhaltet auch Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien oder mit Kraft-Wärme-Kopplung produzieren.
  • Für alle Erzeugungsanlagen und Stromspeicher mit einer Leistung unter 100 kW, wenn diese bereits heute durch uns als Netzbetreiber gesteuert werden können.

Unter Redispatch 1.0 waren nur bestimmte Akteure und Anlagen betroffen: Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), Einsatzverantwortlichen bzw. Direktvermarkter (EIV/DV) sowie Anlagenbetreiber und Bilanzkreisverantwortliche (AB/BKV) waren beteiligt, während Verteilnetzbetreiber (VNB) und deren nachgelagerte Netzebene außen vor blieben. Die Maßnahmen bezogen sich ausschließlich auf konventionelle Erzeugungsanlagen mit einer Leistung über 10 MW. Kleinere konventionelle Anlagen sowie Erneuerbare-Energien-Anlagen waren nicht einbezogen.

Mit der Einführung von Redispatch 2.0 änderte sich das grundlegend: Nun sind alle genannten Akteure – ÜNB, VNB, VNB auf nachgelagerter Netzebene, EIV/DV und AB/BKV – beteiligt. Auch der Anwendungsbereich wurde deutlich erweitert und umfasst neben großen konventionellen Anlagen nun auch kleinere konventionelle Anlagen ab 100 kW sowie Erneuerbare-Energien-Anlagen.

 Neuanmeldung und Prozessablauf

  • Am schnellsten können Sie Ihre Erzeugungsanlage über unser Einspeiser-Portal unter https://www.ewe-netz.de/einspeiser/service/kundenportal/uebersicht registrieren. Dort sehen Sie auch jederzeit online den aktuellen Status Ihrer Anmeldung.
  • Nach erfolgreicher Prüfung senden wir Ihre Einspeisezusage bzw. das Angebot für Ihren neuen Netzanschluss zu Ihnen.

1. Auftrag durch den Kunden
Der Prozess beginnt mit dem Auftrag, den der Kunde an EWE NETZ erteilt. Dies ist der Startpunkt für alle weiteren Schritte im Zusammenhang mit redispatchrelevanten Anlagen.

2. Versand des Regelkonzepts
EWE NETZ versendet das Regelkonzept. Dieses enthält die technischen Ressourcen-IDs (TR-ID), die steuerbaren Ressourcen-IDs (SR-ID) sowie die Marktlokationen (MaLo) für den Direktvermarkter (für die Einspeisung) und den Stromlieferanten (für den Strombezug).

3. Beauftragung der Einsatzverantwortlichen (EIV)
Die Einsatzverantwortlichen (EIV) werden beauftragt. Gleichzeitig wird das Regelkonzept mit den TR- und SR-IDs zur Verfügung gestellt. Zudem werden Stromlieferanten und Direktvermarkter mit den entsprechenden MaLo-Daten bestellt. Hinweis: Der Direktvermarkter kann auch gleichzeitig als EIV fungieren.

4. Meldung der Stammdaten an Connect+
Die Einsatzverantwortlichen übermitteln die Stammdaten der Anlage an die Plattform Connect+.

5. Fertigmeldung durch den Installationsbetrieb
Nach Abschluss der technischen Arbeiten meldet der Installationsbetrieb die Fertigstellung der Anlage an EWE NETZ.

6. Zählersetzung und Freigabe zur Inbetriebnahme
Der Installationsbetrieb erstellt das Inbetriebsetzungsprotokoll und EWE NETZ setzt den Zähler und gibt die Anlage zur Inbetriebnahme frei.

7. Inbetriebsetzungsprotokoll und Anmeldung im Marktstammdatenregister
Zuletzt übernimmt der Kunde die Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister.

Daraufhin wird dem Kunden sein eingespeister Strom vergütet.

Oder Sie sprechen uns einfach an: Nutzen Sie dafür am besten unser Kontaktformular. Wir sind gerne für Sie da. 

Was ändert sich für betroffene Anlagenbetreiber

Seit der Einführung von Redispatch 2.0 benötigen wir als Anschlussnetzbetreiber Prognosen über die geplante Einspeisung und die Daten der Ausfälle der betroffenen Anlagen in einem elektronischen Datenformat. Bedient werden diese Anforderungen von den von der Bundesnetzagentur festgelegten, neuen Rollen: Der Einsatzverantwortliche (EIV) sendet die Prognosen an uns und der Betreiber einer technischen Ressource (BTR) die Abrechnungsdaten für die Ausfälle. Der neue Redispatch-Prozess fordert die Durchführung aller Prozesse, einschließlich der Lieferung von Stamm- und Fahrplandaten sowie die Beschaffung der Ausgleichsenergie, rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres. Aus diesem Grund raten wir Ihnen die Aufgaben an einen Experten für Energiedaten zu geben. Anlagenbetreiber, die Ihren Verpflichtungen aus der Festlegung BK06-20-059, wie z.B. der rechtzeitigen Benennung eines Einsatzverantwortlichen nicht nachkommen, werden auf Rückfragen der Bundesnetzagentur in regelmäßigen Abständen gemeldet.

Sie haben noch keinen Einsatzverantwortlichen oder Betreiber einer technischen Ressource gefunden?

Sprechen Sie einfach Ihren Direktvermarkter an. Wenn Sie diesen nicht beauftragen wollen oder keinen Direktvermarkter haben, werfen Sie einen Blick in die neue Anbieterliste für Dienstleister oder auf der Homepage des bdew unter: 

https://www.bdew.de/energie/anbieterliste-dienstleister-redispatch-20/

Sie haben bereits einen Einsatzverantwortlichen gefunden?

Teilen Sie Ihrem Einsatzverantwortlichen bitte die TR-/SR-ID mit, die Sie von uns erhalten haben.

Sie möchten einen Wechsel des Einsatzverantwortlichen anzeigen?

Ein Wechsel des Einsatzverantwortlichen ist immer zum Monatsersten mit einer Frist von 10 Werktagen möglich. 

Ihr neuer Einsatzverantwortlicher leitet den Wechselprozess über Connect+ mit einer Stammdatenänderungsmitteilung ein. 

Damit der Wechsel reibungslos verläuft, bitten Sie Ihren alten und neuen Einsatzverantwortlichen um die Einhaltung der Umsetzungsfrage 31 des bdew. 

Diese finden Sie hier:
https://www.bdew.de/service/anwendungshilfen/umsetzungsfragenkatalog-zum-redispatch-20/ 

Sie finden Ihre TR-/SR-ID nicht mehr?

Wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner auf Ihrer Einspeiseabrechnung. 

Grundsätzlich erhalten Sie von uns automatisch eine monatliche Gutschrift über die Einsätze im Vormonat – auf Basis der Daten, die wir mit Ihrem BTR abgestimmt haben. Das Schreiben von Rechnungen ist nicht mehr erforderlich. Sie erhalten dabei dieselben Preisbestandteile, wie in Ihrer regulären Einspeiseabrechnung. 
Befinden Sie sich in der Direktvermarktung? Dann sprechen Sie Ihren Händler für alle nicht von der EWE NETZ gezahlten Ansprüche an.

Die Abrechnungsmodalitäten im Rahmen von Redispatch 2.0 haben sich insbesondere für Anlagen in der Direktvermarktung verändert. Ein zentrales Thema ist die aktuell sinkende Ausschüttung der Marktprämien durch den Netzbetreiber, was auf die hohen Marktwerte zurückzuführen ist. Diese führen dazu, dass der Anteil der Marktprämie, den der Netzbetreiber auszahlt, deutlich geringer ausfällt.

Wichtig: Wenn die auszuzahlende Marktprämie 0 €/kWh beträgt, wird aus umsatzsteuerlichen Gründen keine Redispatch-Papierabrechnung durch den Netzbetreiber erstellt. In diesem Fall erhalten Anlagenbetreiber ihre Entschädigungsansprüche direkt vom Direktvermarkter.

Für nicht direkt vermarktete Anlagen bleibt die Abrechnung im Redispatch 2.0 unverändert gegenüber dem bisherigen „ALT-EISMAN“-Verfahren. Das bedeutet: Anlagenbetreiber erhalten ihre Entschädigung weiterhin direkt vom Verteilnetzbetreiber (VNB).

Die Abrechnungsbestandteile im Überblick - Die EEG-Vergütung setzt sich zusammen aus:

  • Bis zum 30.09.2021 (ALT-EISMAN) - jegliche Bestandteile werden vom VNB ausgezahlt:
    • Managementprämie
    • Marktprämie
    • Marktwert
  • Ab dem 01.10.2021 (Redispatch 2.0) - EEG-Vergütung wird nun nicht mehr nur vom VNB ausgezahlt:
    • Marktprämie (Wird vom VNB ausgezahlt)
    • Managementprämie (wird vom Direktvermarkter ausgezahlt)
    • Marktwert (wird vom Direktvermarkter ausgezahlt)

Hilfreiche Informationen

Sie wollen Ihre Daten, wie zum Beispiel Ihre Redispatch-Abrechnung, einsehen?

Dann nutzen Sie einfach unser Kundenportal

 

Sie wollen Informationen zu den Redispatch-Maßnahmen?
https://www.ewe-netz.de/einspeiser/strom/redispatch/massnahmen

 

Sie wollen eine eigene Rechnung für die Redispatch 2.0 Maßnahmen erstellen?

Dann beachten Sie bitte unsere Anforderungen an die Rechnung, im Downloadbereich.

 

Sie haben Fragen zu Ihrer Redispatch-Gutschrift?

Bestimmt hilft Ihnen unsere Gutschriftserklärung - schauen Sie gerne rein. Diese finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.

Wichtige Informationen zur Nutzung von Connect+

Durch Versand einer Connect+ Meldung bestätigen Sie als Marktakteur (Anlagenbetreiber, Bilanzkreisverantwortlicher, Lieferant bzw. Einsatzverantwortlicher) gegenüber EWE NETZ, dass die im Downloadbereich verlinkten Anforderungen an die Marktakteure, für die Nutzung von RAIDA befolgt werden.

Angaben zu den Redispatch-Bilanzkreisen von EWE NETZ

Netzbetreiber

ILN

Bezeichnung des

Netzes

EIC

Redispatch-

Bilanzkreis

Bilanzierungs-

gebiet

EIC

Bilanzierungsgebiet

9900496000005   EWE NETZ GmbH  11Y0-0000-0731-J  TenneT TSO GmbH  10YDE-EON------1
9900496000005  EWE NETZ GmbH  11Y0-0000-0731-J  50Hertz Transmission GmbH  10YDE-VE-------2

Datenaustausch im Redispatch 2.0

Unsere Rückmeldung zu Ihren Stammdatenmeldungen

Sie erhalten zu jeder initialen Stammdatenmeldung (A14), die Sie uns über Connect+ zusenden, eine maschinenlesbare Quittung - das so genannte "Acknowledgement" - kurz "ACK".

  1. Positives ACK - Vollständig übereinstimmende Datensätze
  2. Negatives ACK - Fehlerhafte Datensätze

Folgende Informationen erhalten Sie nur bei einer negativen Quittierung Ihrer initialen Stammdatenmeldung (A14).

  • Formatfehler oder inhaltliche Fehler - Irgendwas stimmt noch nicht - bitte beachten Sie die Hinweise im mitgesendeten Fehlertext.
  • Timeout-Meldung - Unsere Prüfung dauert länger als 72 Stunden - dann versendet Connect+ automatisch eine Timeout-Meldung. Jede Stammdatenmeldung wird in unserem System geprüft und das Prüfungsergebnis entsprechend festgehalten, auch bei dieser Meldung. Bei Unklarheiten kommen Sie gerne auf uns zu oder senden eine erneute Stammdatennachricht.

Wichtige Informationen für Sie:

Nachdem für eine Anlage einmal eine initiale Stammdatenmeldung (A14) positiv quittiert wurde, wird jede weitere initiale Stammdatenmeldung grundsätzlich abgelehnt.
Achten Sie daher bitte auf die richtige Reihenfolge der Stammdatenmeldungen und verwenden Sie nach einer positiv quittierten initialen Stammdatenmeldung (A14) nur noch Stammdatenänderungsmitteilungen (A15).

So erhalten Sie ein positives ACK

  • Verwenden Sie die richtigen und gültigen TR-/ SR-ID Zuordnungen (mit den übermittelten dazugehörigen Stammdaten). Etwas ist unklar? Nutzen Sie unser Stammdatenclearing weiter oben auf dieser Seite.
  • Melden Sie ausschließlich mit dem "gueltig_ab" Zeitstempel in die Zukunft an. Achtung: EWE NETZ lehnt in die Vergangenheit gerichtete Stammdatenmeldungen grundlegend ab. Durch die seit dem 01.10.2021 genutzte Umsetzungsfrage 13 sind keinerlei Meldungen in die Vergangenheit notwendig und umsetzbar.
  • Melden Sie bitte für eine steuerbare Ressource maximal in 2 Minuten Intervallen neue Stammdaten an.

Haben Sie die Hinweise beachtet steht einer positiv quittierten Stammdatenmeldung nichts im Wege.

Danke für Ihre Zusammenarbeit!

Initiale Ausprägung aller technischen Ressourcen Identifikationsnummern

Initial hat EWE NETZ die TR-/SR-ID Zuordnungen in der folgenden Ausprägung vorgenommen:

 

  • Abrufmodell: Duldungsfall
  • Abrechnungsvariante: Pauschalabrechnung
  • Bilanzierungsmodell: Prognosemodell

Sie möchten eines der Modelle wechseln? Bitte prüfen Sie zunächst, ob die Zuordnung der TR-/SR-IDs in der Ausprägung Duldungsfall, Pauschalabrechnung und Prognosemodell für Sie plausibel ist. 

 

Sie sehen bereits hier Klärungsbedarf? Dann durchlaufen Sie bitte erst unser TR-/SR-ID-Clearing, bevor Sie uns Ihren Wechselwunsch mitteilen.

 

TR-/SR-ID-Clearing – So funktioniert es bei EWE NETZ

Für das TR-/SR-ID-Clearing nutzen Sie bitte das Excel-Template, das wir Ihnen per E-Mail zur Verfügung gestellt haben. Dieses baut auf dem vom BDEW veröffentlichten Excel-Template auf.

Typische Klärungspunkte beim TR-/SR-ID-Clearing:

  • Nicht korrekt zugeordnete Stammdaten durch unplausible EIV-Benennungen der Anlagenbetreiber
  • Unstimmigkeiten bei den technischen Ressourcen (z.B. fehlende Anlagen, falsch zugeordnete Anlagen)

 

Sie haben Änderungswünsche?Nutzen Sie bitte die versendete Excel-Liste mit dem beschriebenen Vorgehen in der E-Mail. Weitere TR-/SR-Clearings können auch über das BDEW-Excel-Template des Einführungsszenarios an uns gesendet werden. 

Hinweis zum Umgang mit Wechselprozessen

Um die Auswahlmöglichkeiten der Ausprägungen für Sie nutzbar zu machen, finden Sie in diesem Abschnitt die Details zu den Wechselprozessen. EWE NETZ hat hierbei die Festlegungen der Bundesnetzagentur zum Redispatch 2.0 beachtet. Da die Vorgaben noch nicht vollständig sind, benötigen wir teilweise manuellen Vorprozesse (Abstimmungen), die entsprechend beschrieben sind.

 

Übersicht zu den Wechselprozessen

 

Ein Wechseltermin ist zu einem Monatsersten in die Zukunft möglich.

Wechselprozess

Wechselantrag

notwendig

Stammdatenmeldung

notwendig

geltende Fristen

(GPKE/MPES)

Wechsel des Abrufungsmodell

(Duldungs- oder Aufforderungsfall)

 ja  ja  Fristenmonat

Wechsel der Abrechnungsvariante (Pauschal, Spitz oder

vereinfachtes Spitz-Abrechungsverfahren)

 
 für fluktuierende Anlagen (Wind, PV)  ja nein Fristenmonat
 für nicht-fluktuierende Anlagen (Sonstige)  nein ja Fristenmonat

 Wechsel des Bilanzierungsmodells

(Planwert- oder Prognosemodell)

 nein ja Fristenmonat
 Wechsel des EIV nein ja

10 Werktage zum

Monatsende


Weitere wichtige Hinweise zu den Wechselprozessen

Wechsel des Abrufmodells (Duldungs- oder Aufforderungsfall)

Sie wollen das Abrufmodell wechseln? – So funktioniert es bei EWE NETZ

  • Bitte nutzen Sie die hinterlegte Excel-Datei „Antrag_Wechsel_Abrufmodell_EWE_NETZ.xlsx“ im Downloadbereich oder klicken Sie hier auf den Dateititel.
  • Nutzen Sie die gegebenen Hinweise und füllen Sie das Dokument aus.
  • Senden Sie die Excel-Datei mit dem Betreff „Redispatch 2.0 Wechselprozess Abrufmodell / Beleg (Excel)“ an redispatch2.0@ewe-netz.de.
  • Wechselwünsche können stehts nur in die Zukunft gerichtet werden.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung per E-Mail, ob und zu wann wir Ihrem Wechselwunsch entsprechen können.
  • Eine entsprechende Stammdatenmeldung über Connect+ ist erforderlich. Bitte beachten Sie: Das „Gültig ab“ Feld muss frühestens dem Wechseldatum entsprechen, das wir in unserer E-Mail-Antwort bestätigt haben. Ansonsten erhalten Sie ein negatives ACK.
  • Beachten Sie außerdem, dass Sie nur eine Stammdatenänderungsmitteilung (A15) verwenden können, da eine initiale Stammdatenmeldung (A14) grundsätzlich abgelehnt werden würde.
  • Ein letzter Hinweis: Bei der Stammdatenmeldung im Format „A15“ erhalten Sie lediglich ein technisches ACK vom Data-Provider Connect+ und kein inhaltliches ACK vom zuständigen Netzbetreiber.

Wechsel der Abrechnungsvariante (Pauschal-, Spitz- oder vereinfacht Spitz-Abrechnungsvariante)
Sie sind mit der initial festgelegten Abrechnungsvariante für eine Anlage nicht zufrieden?
Ein Wechsel zum 1. Januar des Folgejahres ist bis zum 30. November des Vorjahres möglich.

Aktuell besteht zusätzlich die Möglichkeit unterjährig in die (vereinfachte) Spitz-Abrechnungsvariante zu wechseln. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise.

Für fluktuierende Anlagen (Wind und PV) gilt:

  • Nutzen Sie die hinterlegte Excel-Datei „Antrag Wechsel Abrechnungsvariante inkl unterjährige Wechsel“ unten im Downloadbereich oder klicken Sie hier auf den Dateititel.
  • Beachten Sie die Hinweise in der Datei und füllen Sie das Dokument aus.
  • Senden Sie die Excel-Datei mit dem Betreff "Redispatch 2.0 Wechselprozesse Abrechnungsvariante / Beleg (Excel)" an redispatch2.0@ewe-netz.de.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung per E-Mail, ob und zu wann wir Ihrem Wechselwunsch entsprechen können.
  • Optional können Sie eine entsprechende Stammdatenmeldung über Connect+ abgeben, um ein positives ACK zu erhalten. Bitte beachten Sie: Das „Gültig ab“ Feld muss frühestens dem Wechseldatum entsprechen, das wir in unserer E-Mail-Antwort bestätigt haben. Ansonsten erhalten Sie ein negatives ACK.

Für Nicht-fluktuierende Anlagen (alle Energieträger außer Wind und PV) gilt:

  • Ein zusätzlicher Wechselantrag ist nicht erforderlich.
  • Für den Wechsel in das Spitzabrechnungsmodell ist das Bilanzierungsmodell Z03 „Prognosemodell mit Planwertlieferung“ verpflichtend auszuwählen. Diese Planwerte sind die Basis der Ausfallarbeitsabrechnung.
  • Der Wechsel des Bilanzierungsmodells und der Abrechnungsvariante können nur in die Zukunft gerichtet zum Monatsersten erfolgen.
  • Senden Sie uns eine Stammdatenänderungsmitteilung über Connect + zu.
  • Bitte beachten Sie: Das „Gültig ab“ Feld muss in die Zukunft gerichtet sein und ein Monatserster sein. Ansonsten erhalten Sie ein negatives ACK.
  • Beachten Sie außerdem, dass Sie nur eine Stammdatenänderungsmitteilung (A15) verwenden können, da eine initiale Stammdatenmeldung (A14) grundsätzlich abgelehnt werden würde.
  • Ein letzter Hinweis: Bei der Stammdatenmeldung im Format „A15“ erhalten Sie lediglich ein technisches ACK vom Data-Provider Connect+ und kein inhaltliches ACK vom zuständigen Netzbetreiber.
     

Wechsel des Bilanzierungsmodells (Planwert- oder Prognosemodell)

Zum Start von Redispatch 2.0 kann das Planwertmodell im Netz von EWE NETZ nicht angeboten werden. Sollten Sie bzw. Ihr Anlagenbetreiber dennoch über gute Prognosedaten für eine Anlagen verfügen, können diese Prognosedaten gerne genutzt werden (sog. Prognosemodell mit Planwertlieferung). Sollten Sie eine fluktuierende Anlage betreiben, erlaubt Ihnen die Planungsdatenlieferung dann auch eine Abrechnung in der Spitzabrechnungsvariante. Details dazu finden Sie in der FAQ.

So funktioniert es:

  • Ein zusätzlicher Wechselantrag ist nicht erforderlich.
  • Die Meldung zur Bereitschaft, Planungsdaten zu senden (Bilanzierungsmodell Z03), ist nur in die Zukunft gerichtet zum Monatsersten möglich. Bitte das „Gültig ab“ Feld entsprechend befüllen.
  • Gleiches gilt für den Wechsel in das Prognosemodell (Bilanzierungsmodell Z02).
  • Senden Sie uns die entsprechende Stammdatenmeldung über Connect+ zu.
  • Beachten Sie außerdem, dass Sie nur eine Stammdatenänderungsmitteilung (A15) verwenden können, da eine initiale Stammdatenmeldung (A14) grundsätzlich abgelehnt werden würde.

Sie möchten einen Wechsel des Einsatzverantwortlichen anzeigen?

Damit ein Wechsel des Einsatzverantwortlichen (EIV) reibungslos abläuft, halten Sie bitte die Vorgaben der Umsetzungsfrage 31 ein, die Sie auf der Seite des bdew unter folgendem Link einsehen können: https://www.bdew.de/service/anwendungshilfen/umsetzungsfragenkatalog-zum-redispatch-20/

Bedenken Sie dabei:

  • Der Wechselprozess findet vollständig über Connect+, eingeleitet durch eine Stammdatenänderungsmitteilung (A15) des neuen EIV, statt. Dies muss mindestens zehn Werktage vor dem nächsten Monatsersten geschehen.
  • Daraufhin erhält der neue EIV automatisch ein negatives ACK von Connect+ und der alte EIV wird über den geplanten Wechsel informiert.
  • Reagiert der alte EIV innerhalb der nächsten fünf Werktage nicht, gilt dies als Zustimmung zum initiierten EIV Wechsel.
    Falls der alte EIV mit dem Wechsel nicht einverstanden sein sollte, hat er fünf Werktage Zeit, um auf den angemeldeten Wechsel mit einer weiteren Stammdatenänderungsmitteilung (A15) zu reagieren. 
  • Nach Zustimmung des alten EIV auf den Wechselprozess, wird der neue EIV benachrichtigt und hat daraufhin weitere fünf Werktage Zeit, um den Wechsel mit einer Stammdatenänderungsmitteilung (A15) zu bestätigen und abzuschließen. 
  • Daraufhin erhält der neue EIV ein positives ACK und der Wechselprozess ist abgeschlossen.
Beachten Sie:
  • Zeitgleich zum EIV-Wechsel darf kein Wechsel der Abrechnungsvariante oder des Bilanzierungsmodells stattfinden, da der EIV-Wechselprozess dann grundsätzlich abgelehnt werden würde.
  • Sie können lediglich eine Stammdatenänderungsmitteilung (A15) für den EIV-Wechselprozess verwenden, da eine initiale Stammdatenmeldung (A14) grundsätzlich abgelehnt werden würde.
  • Bitte beachten Sie dringlich: Bei der Stammdatenmeldung im Format „A15“ erhalten Sie lediglich ein technisches ACK vom Data-Provider Connect+ und kein inhaltliches ACK vom zuständigen Netzbetreiber.