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EWE NETZ ist zusammen mit den vorgelagerten Netzbetreibern für ein funktionsfähiges Stromnetz verantwortlich. Kommt es im Stromnetz zu Engpässen, kann durch Redispatch-Maßnahmen die Sicherheit im Stromnetz gewährleistet werden.
Das bedeutet: Wenn an einer Stelle zu viel Strom eingespeist wird und das Netz zu überlasten droht, wird die Einspeisung bestimmter Anlagen reduziert – auch im Niederspannungsnetz.
Von Redispatch 2.0 sind folgende Anlagen betroffen:
Also auch wenn Sie eine kleinere Energieanlage betreiben, kann Ihre Anlage von Redispatch 2.0 betroffen sein.
Wir verstehen, dass Sie als Eigenverbraucher Ihren selbst erzeugten Strom weiterhin nutzen möchten. Daher versucht EWE NETZ Sie nach der Einspeiseregelung zuregulieren. Das bedeutet, dass nur der überschüssige Strom reguliert wird und somit weiterhin Strom für Ihren Eigenverbrauch zur Verfügung steht. Dafür müssen Sie jedoch sicherstellen, dass Ihre Anlage ein solches Schaltsignal umsetzen kann.
Dies kann ein Elektrofachmann für Sie übernehmen, indem er ggf. die Steuerungsreferenz manuell auf die Einspeiseregelung anpasst.
Die Lage ist klar: Sie erhalten eine gerechte Entschädigung für den Strom, den Sie nicht einspeisen konnten.
Auch wenn Ihre Anlage im Zuge von Redispatch geregelt wurde, verändert sich an Ihren Abschlägen nichts. Sie erhalten eine genaue Auflistung etwaiger Redispatch-Maßnahmen mit Ihrer Jahresabrechnung.
Redispatch ist ein Begriff aus der Steuerung von Kraftwerken. Er beschreibt den Prozess, mit dem der Netzbetreiber die Wirkleistung einer Stromerzeugungsanlage anpasst, um Netzengpässe zu reduzieren. Früher passierte dies nur im Übertragungsnetz. Heute setzen auch wir als Verteilnetzbetreiber dies um – daher Redispatch 2.0.
Die Netzbetreiber prognostizieren die Netzsituation und sorgen bei einem Engpass dafür, dass alle teilnehmenden Betreiber ihre geplante Stromproduktion ändern. Beim Redispatch 1.0 galt das nur für Anlagen mit einer Leistung ab 10 MW – beim Redispatch 2.0 bereits ab 100 kW.
Kurz gesagt: Die Anzahl der Anlagen, die am Redispatch teilnehmen. Seit dem 1. Oktober 2021 sind es alle Erzeugungsanlagen und Stromspeicher mit einer Leistung ab 100 kW. Plus Anlagen kleiner 100 kW, wenn diese vom Netzbetreiber steuerbar sind. Damit sind alle Netzbetreiber für den Redispatch 2.0 verantwortlich und nicht nur die Übertragungsnetzbetreiber.
Ja, es ist eine gesetzliche Vorgabe. Details dazu finden Sie im EnWG § 13a und § 14 vom 13. Mai 2019 oder bei der Bundesnetzagentur unter BK6-20-059 und BK6-20-061.
Den aktuellen Stand mit allen Anhängen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur unter folgendem Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK06/BK6_84_Sys_Dienst/844_redispatch/redispatch_node.html
Der zentrale Unterschied besteht in der Art, wie Netzbetreiber Ihre Stromnetze managen. Wurde in der Vergangenheit im Verteilnetz in Echtzeit auf Engpässe reagiert, managen nun alle Netzbetreiber Ihre Netze vorausschauend auf Basis von Prognosen.
Wir verringern durch die wachsende Transparenz im Redispatch 2.0 potenziell die Notwendigkeit eines Eingriffes. Darüber hinaus stellen wir nun auch den energetischen und bilanziellen Ausgleich der ausgefallenen Strommengen sicher. Falls Sie die Direktvermarktung nutzen, können Sie sich einen Teil des Ausfalls von uns erstatten lassen.
Das sind zwei neue Marktrollen, die mit uns zusammen den Redispatch 2.0 managen.
Der EIV kümmert sich um die Daten vor einem Redispatch-Einsatz. Er übermittelt uns zum Beispiel die Stammdaten sowie die Prognosen Ihrer Anlage.
Der BTR sendet uns die Abrechnungsdaten nach einem Redispatch-Einsatz. Damit können wir den Ausfall Ihrer Anlage berechnen und uns mit dem BTR abstimmen.
Die Bundesnetzagentur hat die Rollen getrennt, damit Sie diese auch an Experten für Energiedaten abgeben können. So kann zum Beispiel Ihr Direktvermarkter der EIV und Ihr Abrechnungsdienstleister der BTR werden.
Sie können die Art des Redispatch 2.0 mitgestalten. Dazu entscheiden Sie sich für Ihre gewünschte Art des Abrechnungs-, Bilanzierungs- und Abrufmodells. Standardmäßig wird Ihre Einspeiseanlage pauschal abgerechnet, im Prognosemodell bilanziert und im Duldungsfall abgerufen. Ob für Sie eine andere Kombination sinnvoller ist, beantwortet Ihnen gerne Ihr EIV.
Nein. Connect+ ist eine deutschlandweite Netzbetreiberkooperation aus insgesamt 20 Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern. Die Kooperation bietet mit der Softwarelösung RAIDA eine Plattform zur Erfüllung der Marktrolle Data Provider im Redispatch 2.0 an. Weitere Informationen finden Sie auf der Website https://netz-connectplus.de/
Sie oder Ihre Dienstleister übernehmen die Marktrollen des EIV und BTR. Diese sind mit folgenden Aufgaben verbunden:
Details dazu und die rechtlichen Grundlagen finden Sie bei der Bundesnetzagentur in den Festlegungen BK6-20-059 und BK6-20-061 sowie auf der Webseite des BDEW unter https://www.bdew.de/energie/redispatch-20/
Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass wir die Stabilität unserer Stromnetze gewährleisten können.. Daher hat die Bundesnetzagentur Redispatch 2.0 verpflichtend für Betreiber von Anlagen ab 100 kW und von steuerbaren Anlagen kleiner 100 kW eingeführt. Mit der Teilnahme erfüllen Sie also Ihre rechtlichen Vorgaben.
Sprechen Sie am besten Ihren Direktvermarkter an. Wenn Sie diesen nicht beauftragen wollen oder keinen Direktvermarkter haben, werfen Sie gerne einen Blick in die Anbieterliste des BDEW. Diese finden Sie unter: https://www.bdew.de/energie/anbieterliste-dienstleister-redispatch-20/
Nein – leider nicht. Wir konzentrieren uns als Netzbetreiber voll auf unsere Kernaufgaben im Redispatch 2.0.
Das erledigt er für Sie – elektronisch über Connect+. Teilen Sie ihm dazu bitte die TR/SR-ID mit, die wir Ihnen geschickt haben.
Ja. Haben Sie einen neuen EIV oder BTR gefunden, meldet Ihr aktueller EIV diesen Wechsel als Stammdatenmeldung über Connect+ an. Details zum Wechselprozess finden Sie auf unserer Homepage und in der Anwendungshilfe des BDEW mit dem Suchbegriff „Redispatch_031“.
Dann sollten Sie schnell aktiv werden. Die Bundesnetzagentur hat schon mit „Verwaltungszwang“ gedroht – das können auch Bußgelder bedeuten. Zudem können Sie den Redispatch aktuell nicht mitgestalten. Ihnen entgeht z.B. die Möglichkeit, uns Mindestleistungen Ihrer Anlage mitzuteilen oder ein für Sie passendes Abrechnungsmodell zu wählen.
Ihre Anlage muss spätestens zehn Tage vor geplanter Inbetriebnahme durch Ihren EIV über Connect+ angemeldet werden.
Die gute Nachricht vorweg: Um mögliche Sanktionen für Sie zu vermeiden, sind wir kurzfristig eingesprungen. Dazu haben wir Ihre Anlage in einen Notbetrieb überführt und die Rolle Ihres EIV übernommen – für die Übergangszeit. Sorgen Sie also bitte schnell dafür, dass Ihr EIV Sie für den Redispatch anmeldet. Dazu meldet sich Ihr EIV über Connect+ bei uns. Bitte seien Sie sich bewusst: Ohne gültige EIV-Anmeldung verstoßen Sie gegen die rechtlichen Bestimmungen der Bundesnetzagentur und verlieren darüber hinaus die Möglichkeit Ihren Redispatch 2.0 zu gestalten.
Ein einfacher Check bringt Licht ins Dunkel: Prüfen Sie bitte, ob die Verbraucher wie Beleuchtung oder Steuer- und Regelungstechnik Ihrer Einspeiseanlage noch laufen.
Und noch ein Tipp: Bei einem Redispatch-Einsatz erhält Ihr EIV eine elektronische Meldung (A96) von uns. Zusätzlich sehen Sie diesen live auf unserer der Redispatch 2.0 Homepage von EWE NETZ unter „Maßnahmen“. Alle abgeschlossenen Einsätze finden Sie unter Angabe Ihrer SR-ID nach einigen Tagen auch im Archiv – mit dem Hinweis „entschädigungspflichtig“ oder „nicht entschädigungspflichtig“. So behalten Sie alles gut im Blick.
Ja, einige Tage danach finden Sie die Dauer im Redispatch-Archiv auf unserer Homepage unter https://www.ewe-netz.de/einspeiser/strom/redispatch/massnahmen . Die prognostizierte Abschaltdauer ist, vorbehaltlich etwaiger Aktualisierungen, außerdem den automatischen A96 Meldungen an Ihren EIV zu entnehmen.
Selbstverständlich. Ist Ihre Anlage in der Direktvermarktung, kommt die Vergütung für die Ausfallarbeit von Ihrem Direktvermarkter und wird genauso behandelt wie eine normale Einspeisemenge. Wenn Sie zusätzlich Marktprämie erhalten, vergüten wir Ihnen diese. Bei Anlagen im EEG- ohne Direktvermarkter- erhalten Sie die Entschädigung komplett von uns.
Nein – Ihre Vergütungssätze bleiben identisch. Diese finden Sie auf der Informationsplattform „Netztransparenz“ unter EEG-Vergütungs- und Umlagekategorien.
Üblicherweise nicht. Wir nutzen die bereits verbaute Steuerungshardware einfach weiter. Nur wenn Sie in den Aufforderungsfall nach der Festlegung BK6-20-059 der Bundesnetzagentur wechseln, schauen wir uns die Technik zusammen mit Ihrem EIV noch einmal genauer an.
Das macht Ihr BTR mit uns auf elektronischem Weg. Wie genau, hängt von dem Abrechnungsmodell ab, das Sie mit Ihrem EIV abgestimmt haben.
Ob „Pauschal“, „Spitz“ oder „vereinfacht Spitz“ für Sie sinnvoll ist, weiß am besten Ihr EIV oder BTR. Allgemein gilt: Je exakter die Ausfallarbeit ermittelt werden soll, desto genauer müssen die Abrechnungsdaten Ihres BTR sein.
Sie erhalten von uns automatisch jeden Monat eine Gutschrift über die Einsätze im Vormonat auf Basis der Daten Ihres BTR. Sie müssen also keine Rechnung mehr an uns senden – ein To-do weniger.
Falls Sie keine Abrechnung von uns erhalten, lag Ihre Gutschrift für Energielieferung der regulären Einspeisemenge bei 0€. Ihre Redispatch-Einsätze werden Ihnen daher von uns ebenfalls nicht vergütet. Ihr Direktvermarkter ist in diesem Fall Ihr Ansprechpartner für mögliche Ansprüche. Details dazu finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://www.ewe-netz.de/einspeiser/strom/redispatch/uebersicht
Möchten Sie die Vorteile einer automatischen Rechnungserstellung nicht genießen, dann können Sie uns gerne eine eigene Rechnung stellen– alle Details dazu finden Sie auf der Checkliste, die Sie unter https://www.netztransparenz.de/EEG/Verguetungs-und-Umlagekategorien finden. Senden Sie uns Ihre Rechnung bitte an Redispatch-Abrechnung@ewe-netz.de. Beachten Sie dabei, die exakten, mit dem BTR abgestimmten Ausfallarbeitsmengen in Rechnung zu stellen.
Ja. Ihr Direktvermarkter kann Ihnen Ihre Einspeisevergütung so auszahlen, als hätte es keinen Redispatch gegeben. Für die ihm fehlenden Strommengen bekommt er dafür von uns einen energetisch bilanziellen Ausgleich. Details finden Sie in der Anlage 3 Festlegung BK6-20-059 der Bundesnetzagentur oder auch auf unserer Homepage unter „Abrechnungsmodalitäten im Redispatch“.
Dieses Problem ist uns bekannt. Je nach Anlagentechnik können Sie uns gerne über Ihren EIV eine Mindestleistung mitteilen. So erhält der anfordernde Netzbetreiber verlässliche und aktuelle Informationen und kann diese beim Abruf berücksichtigen. Wichtig für Sie: Die Meldung ist leider keine Garantie gegen eine vollständige Schaltung Ihrer Anlage. Ist der Engpass zu groß, müssen wir auch die Mindestleistung herunterfahren.
Uns sind keine weiteren Möglichkeiten bekannt. Wir dürfen die besondere Situation von Biogasanlagen im Redispatch 2.0 leider nicht anderweitig berücksichtigen. An die Festlegungen BK6-20-059 und BK6-20-061 der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur sind auch wir rechtlich gebunden.
Von Ihrem Anlagenbetreiber. Dieser erhält die TR/SR-IDs von uns und sendet die IDs dann an Sie, in Ihrer Rolle als Einsatzverantwortlicher (EIV), weiter.
Gehen Sie mit uns ins Clearing – mit unserer Excel-Liste oder der Blanko-Liste des BDEW-Einführungsszenarios. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.bdew.de/service/anwendungshilfen/anwendungshilfen-redispatch-20-einfuehrungsszenario-und-bildungsvorschrift-fuer-ressourcen-id/ Passen Sie darin das jeweilige Feld an, markieren Sie dieses farblich und kommentieren Sie bitte Ihre Änderung in der Spalte „Freitextfeld“. So können wir diese eindeutig zuordnen. Bitte schicken Sie im Anschluss die Liste an Redispatch-Netzvertrieb@ewe-netz.de.
Sie können in Connect+ aus zwei Meldungstypen wählen:
Damit Sie im Idealfall direkt ein positives ACK erhalten, finden Sie auf dieser Seite wichtige prozessuale Hinweise.
Wir haben in diesem Fall die Anlage automatisch in den Notbetrieb auf Connect+ angemeldet – mit den Ausprägungen Prognosemodell, Duldungsfall und Abrechnungsverfahren „Pauschal“. Dies ist lediglich für eine gewisse Übergangszeit möglich. Melden Sie daher bitte so schnell wie möglich die Anlage über Connect+ an. Beantragen Sie dazu bitte mit einer A15-Stammdatenänderungsmitteilung den EIV-Wechsel.
Die Stammdatenmeldung funktioniert nur mit unseren TR- und SR-ID. Bitte nutzen Sie daher ausschließlich die IDs, die wir Ihnen oder dem Anlagenbetreiber mitgeteilt haben.
Das geht laut Bundesnetzagentur leider nicht – es ist maximal ein EIV je SR möglich. Sollten Sie sich nicht auf einen EIV einigen können, melden Sie sich bitte mit dem Stichwort „Steuergruppe“ und Ihrer TR-/SR-ID bei uns. Wir finden gemeinsam eine Lösung.
Der Ablauf sieht so aus:
Nein, das geht leider nicht. Grundvoraussetzung für das Planwertmodell ist der Start des bilanziellen Ausgleichs. Da weiterhin im EWE NETZ Gebiet kein bilanzieller Ausgleich stattfinden kann, sind wir ebenfalls nicht in der Lage das Planwertmodell anzubieten. Zum weiteren Zeitplan und Startzeitpunkt für den bilanziellen Ausgleich stehen wir in intensivem Austausch mit den vorgelagerten Netzbetreibern. Natürlich erhalten Sie sofort Bescheid, wenn wir Neuigkeiten haben – so wie bisher auch.
Ja, das geht. Nicht fluktuierende Anlagen können uns diese Daten auch im Prognosemodell übermitteln und so von einzelnen Vorteilen des Planwertmodells profitieren. Wechseln Sie dafür bitte fristgerecht in das Bilanzierungsmodell Z03 „Prognose mit Planungsdatenlieferung“. Mehr dazu erfahren Sie im Umsetzungsfragenkatalog des BDEW unter folgendem Link: https://www.bdew.de/service/anwendungshilfen/umsetzungsfragenkatalog-zum-redispatch-20/
Das legen Sie mit Ihrer elektronischen Stammdatenmeldung fest – ob „Pauschal“ oder „Spitz“. „Vereinfacht Spitz“ ist bei nicht fluktuierenden Anlagen nicht möglich.
Wir nutzen die vorgegebenen Übertragungswege der Bundesnetzagentur. Senden Sie daher bitte:
Damit der Aufwand für alle möglichst gering bleibt, verzichten wir zum Start auf sämtliche Echtzeitdaten. Sobald sich der Prozess eingeschwungen hat, dürfen wir laut Festlegung BK6-20-061 diese drei Datenpunkte von Ihnen fordern:
Hierfür ermöglichen wir zukünftig zwei Wege: Wenn unsere Fernwirk-Technik es hergibt, greifen wir auf die Daten direkt zu. Wenn nicht, bieten wir eine Internetschnittstelle an, mit der Sie die Echtzeitdaten übertragen können.
Jede SR benötigt einen EIV – laut den Festlegungen des BK6-20-059. Das bedeutet für Sie: Endet das Vertragsverhältnis, muss Ihr Anlagenbetreiber sich frühzeitig um einen neuen EIV kümmern. Dieser initiiert dann einen EIV-Wechsel nach Umsetzungsfrage 31. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.bdew.de/service/anwendungshilfen/umsetzungsfragenkatalog-zum-redispatch-20/
Erst nach einer erfolgreichen Umsetzung des EIV-Wechsels wird der neue EIV in den Stammdaten hinterlegt. Bis dahin bitten wir um Verständnis, dass der Alt- EIV weiterhin als zuständiger EIV in den Stammdaten hinterlegt bleibt.
Ja, das geht. Und zwar so:
Nein – dies übernimmt der Anlagenbetreiber oder Sie als BTR.
Ja – immer in die Zukunft zum 1. Januar. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.ewe-netz.de/einspeiser/strom/redispatch/einsatzverantwortlichen im Abschnitt „Hinweis zum Umgang mit Wechselprozessen“.
Ja – dafür haben wir uns stark gemacht. Zum Start des Redispatch ist dies möglich. Die genauen Fristen und einige wichtige Punkte dazu finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.ewe-netz.de/einspeiser/strom/redispatch/einsatzverantwortlichen im Abschnitt „Hinweis zum Umgang mit Wechselprozessen“.
Als selbstverbraucht gilt Strom, der nicht ins Netz der öffentlichen Versorgung eingespeist wird. Wenn dieser aus erneuerbaren Energien oder hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung entsteht, dürfen wir diesen im Redispatch nur nachrangig abregeln.
Damit wir dies bei Redispatch-Maßnahmen berücksichtigen können, senden Sie uns bitte die jeweils privilegierte Leistung per elektronischer Datenmeldung mit diesen Datenpunkten:
Als EIV einer hocheffizienten, nicht EEG-vergüteten KWK-Anlage können Sie im Planwertmodell Leistungsscheiben anmelden. Folgende Punkte sind hierbei wichtig:
Mit dieser Meldung berücksichtigen wir automatisch Ihre genannte Leistungsscheibe und die angegebenen Kosten. Je höher diese ausfallen, desto später greift ein möglicher Redispatch-Einsatz. Sollten wir dennoch in die Leistungsscheibe eingreifen müssen, erstatten wir Ihnen natürlich die zusätzlichen Kosten.
Senden Sie uns bitte spätestens zehn Tage vor geplanter Inbetriebnahme Ihrer KWK-Anlage einen Herkunftsnachweis des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für hocheffizient produzierten Strom nach § 2 Absatz 8a und § 31 KWKG 2020.
Ja, das können Sie. Wenn Sie also Wärme in einer hocheffizienten KWK-Anlage produzieren und diesen Strom auch selbst verbrauchen, profitieren Sie von beiden Privilegien.