Fragen und Antworten

In unserem FAQ finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Steuerbarkeitscheck. 

Melden Sie sich bei weiteren Fragen gerne über unser Kontaktformular.

Allgemeines

Was ist der Steuerbarkeitscheck?

Der Steuerbarkeitscheck ist eine jährlich gesetzlich vorgeschriebene technische Prüfung, mit der EWE NETZ testet, ob Ihre Stromerzeugungs‑ oder Speicheranlage fernsteuerbar ist.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert der Steuerbarkeitscheck?

Grundlagen sind § 12 Abs. 2a–h EnWG in Verbindung mit § 9 EEG sowie die Leitlinien der Übertragungsnetzbetreiber zum Steuerbarkeitscheck, die auf der Website von Netztransparenz veröffentlicht sind.

Warum gibt es den Steuerbarkeitscheck?

Die Steuerbarkeit Ihrer Anlage dient der Sicherung der Netzstabilität: Bei immer mehr dezentralen Erzeugungsanlagen muss der Netzbetreiber im Bedarfsfall die Leistung gezielt anpassen können, um Überlastungen und Erzeugungsüberschüsse zu vermeiden. Mit dem Steuerbarkeitscheck überprüfen wir, ob Ihre Anlage ordnungsgemäß auf unsere Steuersignale reagiert.

Was wird beim Steuerbarkeitscheck getestet?

Beim Steuerbarkeitscheck wird geprüft, ob die Fernsteuerbarkeit vom Netzbetreiber gegeben ist. Im Grunde werden die Vorgaben der Mess- und Steuerungstechnik nach § 9 EEG sowie die mit Ihnen vereinbarten technischen Anschlussbedingungen überprüft.

Wird immer ein aktiver Funktionstest durchgeführt?

Nein – bereits erfolgreich durchgeführte Abschaltungen im Regelbetrieb durch EWE NETZ werden automatisch in der Ergebnisauswertung berücksichtigt. Das können z.B. Redispatch-Maßnahmen, Kaskadenabschaltungen o. Ä. sein.

Bekomme ich eine Entschädigung für die Abregelung im Rahmen des aktiven Funktionstest?

Nein – der Steuerbarkeitscheck ist gesetzlich vorgeschrieben und wird entschädigungsfrei durchgeführt.

Welche Pflichten habe ich als Anlagenbetreiber?

Sie sind verpflichtet, Ihre Anlage so auszustatten und zu betreiben, dass unter anderem die Anforderungen aus § 9 insbesondere der Fernsteuerbarkeit und Messbarkeit durch den Netzbetreiber jederzeit eingehalten werden. Die technische Einhaltung wird mit dem Steuerbarkeitscheck mindestens einmal jährlich überprüft (vgl. § 12 Abs. 2a-h EnWG).

Wer ist für die Funktionsfähigkeit der Steuertechnik verantwortlich?

Die Herstellung und Sicherstellung der Fernsteuerbarkeit sowie der Übermittlung der Ist‑Einspeisung liegt in der Verantwortung des Anlagenbetreibers.

Welche Konsequenzen können bei Verstößen entstehen?

Sollte Ihre Anlage nicht ordnungsgemäß reagieren, drohen Ihnen Bußgelder und Sanktionen. Bei anhaltenden Verstößen gegen § 9 EEG können gemäß § 52 EEG Zahlungen anfallen, in der Regel zwischen 2 und 10 € pro kW installierter Leistung und Monat. In Ausnahmefällen kann der Netzbetreiber gemäß § 52a EEG weitere Maßnahmen ergreifen, die bis zu einer Trennung der Anlage vom Netz führen können.

Wann darf die 60 %-Begrenzung bei einer PV-Anlage aufgehoben werden?

Die 60 %-Begrenzung darf aufgehoben werden, sobald ein intelligentes Messsystem und eine Steuerbox installiert sind und Ihre Anlage den Steuerbarkeitscheck zum ersten Mal erfolgreich bestanden hat.

Über die Erlaubnis der Aufhebung werden Sie von uns informiert.

Betroffene Anlagen

Welche Anlagen sind vom Steuerbarkeitscheck betroffen?

Der Steuerbarkeitscheck betrifft alle Erzeugungsanlagen und Speicher, welche vom Netzbetreiber ferngesteuert werden können, unabhängig von ihrer Leistung.

Gilt der Steuerbarkeitscheck auch für kleine Anlagen?

Ja – Kleine Anlagen unter 100 kW werden seit 2026 einbezogen, sobald diese mit entsprechender Steuer- und Messtechnik ausgestattet sind.

Ist mein Balkonkraftwerk auch vom Steuerbarkeitscheck betroffen?

NeinBalkonkraftwerke werden nicht mit Fernsteuertechnik ausgestattet und sind daher vom Steuerbarkeitscheck nicht betroffen.

Was ist eine Steuerbox?

Eine Steuerbox ist eine elektronische Hardware, die über das Smart-Meter-Gateway Steuersignale von EWE NETZ oder einem anderen berechtigten Marktpartner empfängt und an angeschlossene Anlagen wie Erzeugungsanlagen, Wallboxen, Wärmepumpen oder Batteriespeicher weitergibt. So kann die jeweilige Anlage bei Ausnahmefällen einer Netzüberlastung geregelt werden.

Durch die Steuerbox kann Ihre Anlage sicher und gesetzeskonform ins Stromnetz eingebunden werden und Sie können von reduzierten Netzentgelten profitieren.

Was ist ein Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE) bzw. Fernwirktechnik?

Ein TRE ist ein Gerät, das die vom Netzbetreiber gesendeten Signale über das Stromnetz empfängt; Fernwirktechnik überträgt Steuer‑ und Messsignale typischerweise über Kommunikationsnetze (z. B. Mobilfunk oder DSL).

Ablauf

Wird der Termin für den Steuerbarkeitscheck vorher benannt?

Nein – der Termin wird vorher nicht benannt. Das liegt daran, dass der Steuerbarkeitscheck von den Wetterbedingungen abhängig ist (z. B. sonniges Wetter bei PV‑Anlagen), weshalb sie flexibel durchgeführt werden müssen und nicht exakt datiert werden können.

Wie läuft so ein Steuerbarkeitscheck ab?

Sie müssen nichts weiter tun:

  • Aus unserem Netzleitsystem wird ein Steuersignal an Ihre Anlage gesendet, welches die maximal zulässige Leistung für ein kurzes Zeitfenster vorgibt.
  • Anschließend wird anhand der vorhandenen Messdaten überprüft, ob Ihre Anlage diese Vorgabe korrekt umsetzt und ihre Leistung für den Steuerungszeitraum entsprechend reduziert.
  • Das Ergebnis hierüber wird Ihnen jedes Jahr im Oktober zur Verfügung gestellt.

Wie lange dauert der aktive Funktionstest?

Der Steuerbarkeitscheck wird mit möglichst kurzer Dauer durchgeführt. Die Reduzierung der Leistung sollte maximal eine Stunde andauern.

Wird jemand von der EWE NETZ bei mir vor Ort sein?

Nein – die Steuerbarkeitschecks erfolgen aus der Ferne durch die EWE NETZ.

Muss ich als Anlagenbetreiber während des Steuerbarkeitschecks anwesend sein?

Nein – Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich.

Ergebnisse

Wo und wann kann ich das Ergebnis des Steuerbarkeitschecks einsehen?

Die Ergebnisse des Steuerbarkeitschecks werden auf unserer Homepage bereitgestellt und sind ab Oktober einsehbar. Dort können Sie nachvollziehen, ob der Steuerbarkeitscheck durchgeführt wurde, wann der Test stattgefunden hat (Datum und Uhrzeit) sowie welches Ergebnis vorliegt.

Was passiert, wenn meine Anlage den Test nicht besteht?

  • Wenn Ihre Anlage nicht korrekt auf den Steuerbefehl reagiert, setzt sich die EWE NETZ mit Ihnen in Verbindung
  • in der Regel müssen Sie die Technik durch einen Fachbetrieb überprüfen und anpassen lassen.
  • Nach Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit reichen Sie einen entsprechenden Entstörnachweis über unser Kontaktformular ein.