Eine Pflicht zur Selbstablesung gibt es nicht – sie ist aber erlaubt und üblich. Als Netz- bzw. Messstellenbetreiber sind wir für die Ablesung verantwortlich. Die Art der Ablesung ist dabei nicht explizit gesetzlich geregelt.
Die Grundlage bilden das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Beide verlangen eine korrekte, eichrechtskonforme Erfassung Ihrer Verbrauchsdaten. Das geht über eine Ablesung direkt am Zähler oder alternativ durch eine Schätzung.
Die Selbstablesung bietet Ihnen auch folgende Vorteile: Sie wählen den Zeitpunkt flexibel Kein Besuch fremder Personen Einfache digitale Übermittlung über unser Ableseportal Keine Schätzung des Verbrauchs