Digitale Ablesung

Warum muss ich selbst ablesen?

Eine Pflicht zur Selbstablesung gibt es nicht – sie ist aber erlaubt und üblich. Als Netz- bzw. Messstellenbetreiber sind wir für die Ablesung verantwortlich. Die Art der Ablesung ist dabei nicht explizit gesetzlich geregelt.

Die Grundlage bilden das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Beide verlangen eine korrekte, eichrechtskonforme Erfassung Ihrer Verbrauchsdaten. Das geht über eine Ablesung direkt am Zähler oder alternativ durch eine Schätzung.

Die Selbstablesung bietet Ihnen auch folgende Vorteile:

  • Sie wählen den Zeitpunkt flexibel

  • Kein Besuch fremder Personen

  • Einfache digitale Übermittlung über unser Ableseportal

  • Keine Schätzung des Verbrauchs

Was passiert, wenn ich die Ablesung verweigere?

In einem solchen Fall wird der Verbrauch von uns geschätzt. Dafür gibt es ein rechnerisches Ermittlungsverfahrendas vom Eichamt vorgegeben wird. Berücksichtigt werden dabei u. a. das historische Verbrauchsverhalten, der Zeitpunkt der Schätzung (Sommer/Winter) und das Lastprofilum einen möglichst präzisen Wert für Sie zu ermitteln.

Wie lange habe ich Zeit für die Ablesung?

30 TageTurnus-Ableseaufträge haben eine Gültigkeit vom Monatsersten bis zum Monatsletzten– andere, untermonatliche Aufträge sind ab dem in der Ableseaufforderung genannten Ablesedatumebenfalls so lange gültig.

Kann ich meinen Zählerstand öfter melden?

Ja – Sie können auch häufiger ablesen, um mehr Transparenz über ihren Energieverbrauch zu bekommen. Wir benötigen den Zählerstand nur einmal im Jahr.

Wie funktioniert die digitale Ablesung?

Ganz einfach: Wenn eine Ablesung ansteht, erhalten Sie einen Zugangscode, der für den Zeitraum Ihrer Ableseaufträge gültig ist.

Sie brauchen keine separaten Login-Daten – geben Sie Ihren Zählerstand einfachunter Verwendung des Zugangscodes im Ableseportal ein. Dort unterstützen wir Sie Schritt für Schritt.

Kann der Ableseturnus auf einen anderen Zeitraum verlegt werden?

Nein – eine Anpassung ist nicht möglich. 

Mit dem Ableseturnus hängen nämlich auch Abschlagspläne zusammen. Bei Kunden mit einer Stromeinspeisung ist das Datum sogar gesetzlich mit dem 31.12. vorgegebenauf die alle Einspeise-Kunden dieses Jahr rollierend umgestellt werden.

Warum muss ich zweimal im Jahr ablesen?

Ihr Energielieferant kann den Abrechnungsturnus frei festlegen – darauf haben wir als Netz- und Messstellenbetreiber keinen Einfluss.

Damit wir Ihre Verbrauchsdaten korrekt erfassen, führen wir unsere eigene Ablesung durch. Erhalten wir jedoch innerhalb von 35 Tagen vor unserem Turnus einen Zählerstand vom Lieferanten, verzichten wir auf eine erneute Aufforderung.

Im EWE-Konzern sind Netzbetrieb (EWE NETZ) und Energievertrieb (EWE VERTRIEB) aus regulatorischen Gründen getrennt. Deshalb können Ablese- und Abrechnungstermine voneinander abweichen – alle angefragten Zählerstände, ob von EWE NETZ oder EWE VERTRIEB, sind für die Abrechnung aber korrekt und wichtig.

Warum muss ich selbst ablesen, obwohl ich Messentgelte bezahle?

Die Messentgelte decken unsere Leistungen im Messstellenbetrieb, wie Einbau, Wartung, gesetzeskonforme Messung, Aufbereitung und fristgerechte Übertragung Ihrer Energiedaten.

Die Ablesung ist dabei nur ein Teil des Prozesses. Wir sind für die korrekte Aufbereitung der Messwerte verantwortlich – diese können Sie uns durch Selbstablesung übermitteln oder wir schätzen sie, falls kein Wert vorliegt. Der Eingangskanal darf also auch der Kunde sein.

Wo finde ich die Zählernummer?

Die Zählernummer befindet sich auf der Vorderseite des Zählers, meist in der Nähe eines Strichcodes. Alternativ finden Sie die Nummer auch auf der letzten Abrechnung Ihres Stromanbieters. In der Regel ist die Zählernummer bei modernen Geräten 14-stellig.

Was ist der OBIS-Code?

Der OBIS-Code (ObjectIdentification System) ist eine eindeutige Identifikation von Messwerten (das sogenannte "Zählwerk"). Wir erkennen mit der OBIS-Kennzahl also, was Ihr Zähler genau gemessen hat:

  • Beziehen Sie Energie aus unserem Netz, sehen Sie Ihren Verbrauch vor oder hinter der OBIS-Kennzahl 1.8.0 oder A+.

  • Speisen Sie Energie ein, dann werfen Sie einen Blick auf die Kennzahl 2.8.0 oder A-.

  • Gaszähler haben die OBIS 3.0.0

  • Wasserzähler haben die OBIS 1.0.1

Kann ich eine Ablesung beauftragen?

Ja - Sie können die Ablesung über unsere Website beauftragen.

Dabei handelt es sich um eine kostenpflichtige Ablesung. Die Preise werden jährlich angepasst und auf der EWE NETZ Homepage veröffentlicht. Die Ablesung vor Ort erfolgt dann innerhalb von 30 Tagen nach der Beauftragung.

Wie bekomme ich ein intelligentes Messsystem?

Wir nehmen Ihre Anfrage zum vorzeitigen Einbau gerne über unseren Kundenmarktplatz entgegen. Die gesetzliche Grundlage dafür finden Sie im Messstellenbetriebsgesetz (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 MsbG).

Wie bediene ich das Großkundenportal?

Sie erreichen das Portal ganz einfach über den Link in unserer E-Mail.

Für eine detaillierte Anleitung steht Ihnen eine Schulungsunterlage als Download auf unserer Webseite zur Verfügung.

Wie bediene ich das Ableseportal?

Ganz einfach:

  1. Öffnen Sie das Portal über den Link in unserer E-Mail.

  1. Tragen Sie Ihren Zählerstand ein.

  1. Fertig – Ihre Daten sind übermittelt!

Wie melde ich mich von digitaler Kommunikation (Mail) wieder ab?

Ganz einfach:

  • Klicken Sie in unserer E-Mail unten auf den Abmelde-Link oder

  • Kontaktieren Sie unseren Kundenservice.

Nach der Abmeldung erhalten Sie die nächste Ableseaufforderung wieder per Post an den Eigentümer bzw. Anschlussnehmer.

  

Wie ändere ich meine Mailadresse?

Ganz einfach:

  • Klicken Sie in unserer E-Mail unten auf den Abmelde-Link oder

  • Kontaktieren Sie unseren Kundenservice.

Ist mein Zählerstand angekommen?

Sie können auf unserer Webseite eine Bestätigungs-E-Mail anfordern, sobald Ihr Zählerstand übermittelt wurde.

Die endgültige Verbuchung kann Ihnen außerdem unser Kundenservice bestätigen – und sie erscheint auch auf der nächsten Abrechnung Ihres Lieferanten.

Gibt es eine Ablese-App für die Ablesung?

Nein - das Portal lässt sich ohne App oder andere Downloads mit jedem Browser auf dem Telefon oder dem PC öffnen.

Der Zugriff ist temporär und erfolgt über den QR-Code oder deLink in unserer E-Mail, wenn eine Ablesung ansteht. Es müssen keine Anmeldedaten gespeichert werden.

Können die Daten später in ein EMS integriert werden?

Nein – eine direkte Schnittstelle zur EMS-Integration ist nicht vorgesehen.

Sie können jedoch:

  • Für jede Zählerstandseingabe eine Bestätigungs-E-Mail aus dem Portal anfordern.

  • Die Historie Ihrer erfassten Zählerstände im Portal einsehen, solange der Auftrag aktiv ist.

Ich habe keinen Schlüssel für den Zählerkasten – was kann ich tun?

Bitte prüfen Sie zunächst:

  1. Freier Zugang: Der Zugang zum Zähler muss vom Kunden gewährleistet sein (z. B. keine Hindernisse wie Gerümpel oder Hecken).

  1. Vermieter/Hauseigentümer: Gibt es einen Vermieter oder Eigentümer? Dieser hat möglicherweise einen Schlüssel – bitte dort nachfragen.

  1. EWE-Schließung: Handelt es sich um eine EWE-Schließung (z. B. eine Zähleranschlusssäule oder ein verschlossener Zählerkasten im Freien)? Dann melden Sie sich bei unserem Kundenservice. Wir geben den Fall an den technischen Innendienst zur Prüfung weiter.

Warum machen wir das?

Wir möchten den Ableseprozess so einfach wie möglich machen, Kosten stabil halten und die Umwelt schonen. Die Gründe:

  • Flexibilität für Sie: Sie können bequem selbst ablesen – keine Termine und keine fremden Personen im Haus

  • Digitalisierung voranbringen: Unsere Portale und der digitale Weg per E-Mail erleichtern die Ablesung.

  • Gesetzlich erlaubt: Selbstablesung ist zulässig und gängige Praxis.

  • Effizienz und Kosten: Durch den iMS-Rollout und den Rückgang von Gaszählern sinkt die Zahl der Ablesungen stark. Klassische Ablesungen würden künftig deutlich teurer werden – diese Mehrkosten könnten wir mit den aktuellen Messentgelten nicht decken. Mit der digitalen Selbstablesung verhindern wir eine Erhöhung der Kosten für unsere Kunden.

  • Umweltfreundlich: Weniger Fahrten von Ablesern bedeuten weniger Spritverbrauch und CO₂-Ausstoß.

Warum erfolgt der Schritt jetzt, bevor der Rollout-iMS abgeschlossen ist?

Wir können nicht bis 2030/2032 warten, denn:

  • Viele Haushaltszähler (< 6.000 kWh) bleiben vorerst konventionell und benötigen weiterhin eine Ablesung.

  • Gas- und Wasserzähler werden ebenfalls noch lange nicht vollständig fernauslesbar sein.

 Darum setzen wir schon jetzt auf digitale Selbstablesung, um Abläufe zu vereinfachen, Kosten stabil zu halten und die Umwelt zu schonen.