Für einen ersten Überblick finden Sie hier eine Checkliste mit den wichtigsten Informationen. Ihr Installateur berät Sie rund um die Einspeisung. Und wir unterstützen Sie dann gerne beim Antrag.
Anmeldung der Erzeugungsanlage
Wer berät mich zum Thema Einspeisung?
Wie melde ich meine Erzeugungsanlage an?
Bei uns einfach online – registrieren, Antrag ausfüllen und abschicken. Das war’s.
Was passiert nach meiner Anmeldung?
Meine Unterlagen sind vollständig bei Ihnen eingegangen. Wie geht es weiter?
Sie erhalten die Einspeisezusage und eine Betreibererklärung, sofern die Einspeisung über den vorhandenen Netzanschluss möglich ist. Ansonsten erhalten Sie von uns ein Angebot.
Einspeisezusage
Wo sehe ich den Status meiner Anmeldung?
In Ihrer Online-Antragsübersicht, wenn Sie sich über unsere Homepage im Einspeiser-Anmeldeportal einloggen.
Was ist mein ToDo nach der Anmeldung?
Haben Sie nach Ihrer Anmeldung eine Einspeisezusage bekommen, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Sie können direkt Ihren Installateur mit der Errichtung Ihrer Erzeugungsanlage beauftragen.
Wenn Sie zunächst nur eine Eingangsbestätigung erhalten haben, sind alle weiteren Schritte im Schreiben aufgeführt.
Kann ich meinen Abschlag ändern?
Ja, immer passend zu Ihrer Einspeisung. Entweder Sie rufen uns dazu an oder machen das online über unser Kontaktformular – mit "Einspeiser" und "Abschlag ändern".
Wieso ist mein Abschlag höher, obwohl ich eine Gutschrift erhalten habe?
Dies kann mit den Abrechnungszeiträumen bzw. Ablesezeitpunkten zusammenhängen. Umfasste der Abrechnungszeitraum im vergangenen Jahr mehr als 365 Tage, erhöht sich auch Ihr Guthaben.
Einspeisemanagement
Was bedeutet Einspeisemanagement?
Sollte zu viel Strom ins Netz fließen, wird kurzfristig Ihre Einspeisung reduziert – ein gesetzlicher Schritt, um die Überlastung des Netzes zu vermeiden. Mehr dazu finden Sie hier.
Das Einspeisemanagement wurde für die Abwicklung des Engpassmanagements genutzt und endete zum 30.09.2021. Ab dem 01.10.2021 ist das Redispatch 2.0 mit einer neuen gesetzlichen Grundlage aktiv. Weitere Infos erhalten Sie hier.
Abrechnung
Welche Positionen kann eine Gutschrift enthalten?
Auf der ersten Seite Ihrer Gutschrift sehen Sie zum Beispiel:
- "Einspeisung Strom" - Ihr eingespeister Strom.
- "Servicekosten" - unsere Kosten für den Messstellenbetrieb.
- "Rücklieferung Strom" - Ihr Eigenverbrauch aus Sicht der Umsatzsteuer.
- "EEG-Umlage auf Eigenversorgung" - gesetzliche Umlage für den Strom Ihrer Erzeugungsanlage, den Sie selbst verbrauchen.
Hier im Download finden Sie ein paar Beispiele.
Sie möchten uns Ihre Zählerstände gleich schicken? Wunderbar - einfach hier klicken.
Wieso heißt es "Gutschrift", wenn ich etwas zahlen muss?
Das ist eine steuerrechtliche Vorgabe. Auf einem Beleg muss direkt erkennbar sein, wer diesen erstellt hat. In unserem Fall sind wir das. Da wir Ihren erzeugten Strom in unser Netz aufnehmen, erhalten Sie von uns eine gesetzliche Vergütung – also eine „Gutschrift“.
Neben Ihrer Vergütung sehen Sie auf unserer Gutschrift u.a. auch unsere Servicekosten und die Berechnung der EEG-Umlage auf Eigenversorgung. Falls diese Kosten nun höher als Ihre Vergütung sind oder Sie weniger Strom als angenommen eingespeist haben, kommt unten ein zu zahlender Betrag raus.
Warum habe ich noch keine Jahresabschlussrechnung bekommen?
Möglicherweise wurden Ihre Zählerstände noch nicht abgelesen und EWE NETZ mitgeteilt. Sobald diese vorliegen, kann Ihre Jahresabrechnung erstellt werden. Teilen Sie uns diese einfach hier über das Zählerstandsformular mit.
Warum brauchen Sie meine Steuernummer?
Wie werde ich steuerrechtlich „Kleinunternehmer“?
Sie haben eine Erzeugungsanlage und speisen den produzierten Strom in unser Netz ein? Dann sind Sie automatisch Unternehmer. Wollen Sie sich als Kleinunternehmer anmelden, gilt diese Zuordnung als „regelbesteuerndes Unternehmen“ für 5 Jahre. Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihr Steuerberater kann Ihnen hierbei helfen, die notwendigen Formulare auszufüllen. Und falls Sie Kleinunternehmer werden: Informieren Sie uns bitte – mit Datum und Zählerstand der Ummeldung.
Warum erhalte ich "vermiedene Netzentgelte"?
Mit dem Netzentgelt bezahlen unsere Kunden die Kosten, die in unserem Netz stecken. Durch Ihren eingespeisten Strom "vermeiden" wir einen Teil dieser Kosten. Und genau dafür erhalten Sie in einigen Vergütungsarten "vermiedene Netzentgelte".
Wie sich diese zusammensetzen und errechnen, finden Sie hier: Preise und Entgelte
Wann erhalte ich meine Abschläge?
Wie wird die Mehrwertsteuer-Senkung auf meiner Abrechnung dargestellt?
Sie sehen auf Seite 1 Ihre Einspeisung - aufgeteilt nach Zeitraum und damit auch Steuersatz:
16 Prozent MwSt. für Juli bis Dezember 2020
19 Prozent MwSt. für die restliche Zeit
Auf den letzten Seiten finden Sie in dieser Rechnung daher auch zwei Gutschriften - je nach gültiger Mehrwertsteuer.
Ändert sich mein Abschlag wegen der Mehrwertsteuer-Senkung?
Zahlungsmanagement
Wie kann ich meine Bankverbindung mitteilen?
Füllen Sie dazu bitte das SEPA-Mandat aus und senden Sie es über unser Kontaktformular zurück: "Ich bin: Einspeiser" und "Ich möchte: Bankdaten ändern" auswählen, SEPA-Mandat hochladen und abschicken.
Wie lang ist mein SEPA-Mandat gültig?
Wechsel des Betreibers
Wie kann ich einen neuen Betreiber anmelden?
Einfach online. Je nach Anlage finden Sie hier das richtige Formular:
- Betreiberwechsel von EEG-Anlagen (SEP)
- Betreiberwechsel von EEG-Anlagen (RLM)
- Betreiberwechsel von KWKG-Anlagen
Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und über unser Kontaktformular oder als E-Mail an info@ewe-netz.de senden – das war schon alles.
Welches Betreiberwechselformular nutze ich wann?
Wir rechnen Ihre EEG-Einspeisung jährlich ab? Dann nutzen Sie bitte "Betreiberwechsel von EEG-Anlagen (SEP)".
Wir rechnen Ihre EEG-Einspeisung monatlich ab? Dann sind Sie mit "Betreiberwechsel von EEG-Anlagen (RLM)" richtig unterwegs.
Wir rechnen Ihre KWK-Anlagen (z.B. Blockheizkraftwerk) monatlich oder jährlich ab? Dann nutzen Sie bitte "Betreiberwechsel von KWKG-Anlagen".
Marktstammdatenregister (MaStR)
Wie registriere ich meine Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR)?
Die Registrierung geht so: Klicken Sie unter www.marktstammdatenregister.de auf den Button „Registrieren“. Der Rest ist selbsterklärend.
Unter dem Punkt „ Hilfe - FAQ “ finden Sie Antworten zu warum, was genau und wie.
Eine Anleitung für die Bestätigung der Registrierung erhalten Sie hier.
Ist meine Anlage erfolgreich im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert?
Informationen über die erfolgreiche Registrierung erhalten Sie unter www.marktstammdatenregister.de.
Unter dem Punkt „ Hilfe - FAQ “ finden Sie Antworten zu warum, was genau und wie.
Eine Anleitung für die Bestätigung der Registrierung erhalten Sie hier.
Bin ich schon im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert?
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie bereits als Benutzer im MaStR registriert sind, gehen Sie wie folgt vor:
- Prüfen Sie, ob Sie eine E-Mail von dem Absender „noreply@marktstammdatenregister.de“ erhalten haben. Prüfen Sie dabei auch ihr Spam-Postfach
- In der E-Mail finden Sie einen „Aktivierungslink“. Wenn Sie diesen Link anklicken, dann wird Ihr Anmeldungs-Prozess fortgesetzt
Unter dem Punkt „ Hilfe - FAQ “ finden Sie Antworten zu warum, was genau und wie.
Eine Anleitung für die Bestätigung der Registrierung erhalten Sie hier.
Wird der EEG-Anlagenschlüssel für die Registrierung im Marktstammdatenregister benötigt?
Nein, der EEG Anlagenschlüssel ist im MaStR keine registrierungsrelevante Angabe und kann mit der Checkbox „Nicht vorhanden“ bestätigt werden.
Wie erhalte ich den EEG-Anlagenschlüssel?
Der EEG-Anlagenschlüssel wird von uns im Nachgang über ein Datenabgleich ergänzt.
Sie erhalten eine Nachricht mit einem Korrekturvorschlag über das MaStR. Einfach die Checkbox in der Datenkorrektur unter EEG Anlagenschlüssel Aktion bestätigen. Kein abtippen, kein vertippen.
Ausgeförderte EEG Anlagen
Was ist mein ToDo?
Läuft Ihre EEG-Anlage zum Jahresende aus der 20-jährigen EEG-Förderung aus, wollen wir Ihnen eine Abschlussrechnung erstellen.
Und hier kommen Sie als Anlagenbetreiber ins Spiel: wir benötigen von Ihnen den Zählerstand Ihrer Anlagen vom Stichtag 31. Dezember! Nur so können wir eine Abschlussrechnung für Sie erstellen.
Wie lese ich meinen Zählerstand ab?
Kein Problem – Sie erhalten zum Jahresende einen Brief mit einer Selbstablesekarte. In diesem Schreiben ist eine Anleitung für verschiedene Zählervariante enthalten, die Sie Schritt für Schritt durch den Ableseprozess führt.
Diese Anleitungen finden Sie zusätzlich auch hier.
Wo finde ich weitere Informationen?
Wollen Sie sich weiter zum aktuellen EEG informieren, schauen Sie z.B. auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums oder der Clearingstelle EEG/KWKG vorbei.
Die Übergangsregelungen für bestimmte ausgeförderte EEG-Anlagen wurde im EEG 2021 am 17./18. Dezember vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet und tritt unter Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung der EU zum 01.01.2021 in Kraft.
Weitere Infos erhalten Sie unter: BMWi - Bundestag verabschiedet EEG-Novelle.