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Antworten zu Umzug, Einzug, Auszug, Kündigung

Ich ziehe um. Was mich tun, um zu kündigen bzw. mich abzumelden? Wie kann ich mich im neuen Wohnobjekt anmelden?

Hilfe zum Zählerwechsel und -ablesung

Zählerwechsel

Alle Informationen über Zählerwechsel finden Sie hier.

Alles rund um Ihren Abschlag

Was ist ein Abschlag und wieso bezahle ich diesen?

Trinkwasser wird von uns gewöhnlich einmal jährlich abgerechnet. Damit der Gesamtbetrag nicht einmal jährlich fällig wird, ist der Gesamtbetrag auf 11 gleichmäßig Raten verteilt worden - das ist Ihr Abschlag, den Sie an Ihren Wasserversorger zahlen. Im Rahmen der Jahresabrechnung wird ihr tatsächlicher Verbrauch abgerechnet. Haben Sie in Summe monatlich mehr als in Ihrer Jahresabrechnung gezahlt, erhalten Sie ein Guthaben zurück oder es wird mit dem Folgemonat verrechnet. Haben Sie in Summe der 11 Raten weniger als Ihre Jahresabrechnung bezahlt, dann müssen Sie eine Nachzahlung leisten, weil sie mehr Trinkwasser verbraucht haben als geschätzt. Infolgedessen wird Ihr Abschlag erhöht, damit im Folgejahr ein Ausgleich zwischen der Summe Ihrer Abschläge und der Jahresrechnung entsteht und eine Nachzahlung nicht nötig ist.

Wie kann ich die Höhe meines Abschlages überprüfen und ändern?

Um zu überprüfen, ob Ihr Abschlag richtig berechnet ist, schauen wir uns zuerst Ihren Verbrauch an. Teilen Sie uns dazu bitte Ihre aktuellen Zählerstände und das Datum der Ablesung mit.
Hierfür nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Alles Weitere machen wir für Sie : von der Kalkulation bis zur Überprüfung Ihres monatlichen Abschlagbetrages.

Wie bezahle ich meinen Abschlag?

Am einfachsten ist es, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) erteilen, dann müssen Sie sich um nichts mehr kümmern. Wir buchen automatisch zum Einzugstermin (dem Monatsersten) Ihren Abschlag ab. Auch nach einer Rechnung brauchen Sie nichts tun, wir überweisen Ihnen ein etwaiges Guthaben oder Ziehen bei einer Nachzahlung den Betrag von Ihrem Konto ein.

Die Beauftragung können über das Kontaktformular vornehmen.

Warum wurde mein Abschlag verringert? Und kann ich ihn wieder erhöhen?

Mit der Jahresabrechnung wird einmal jährlich Ihr individueller Verbrauch von Trinkwasser abgerechnet. Wenn bei der Abrechnung ein Guthaben entsteht, weil Sie weniger Trinkwasser verbrauchen als Sie vorab bezahlt haben, wird ihr Abschlag reduziert, damit im folgenden Jahr die Summe Ihrer Abschläge möglichst gleich mit dem Betrag aus Ihrer Jahresabrechnung übereinstimmt. Wenn Sie lieber einen höheren Abschlag bezahlen möchten, ist das auch möglich – Sie können ihn ganz einfach und am besten über dieses Kontaktformular anpassen.

Wie wird mein Abschlag berechnet?

Sie als unser Kunde haben einen ganz individuellen Verbrauch. Wenn wir die Höhe Ihres Abschlagsbetrages berechnen, basiert dies auf Erfahrungswerten aus Ihrem früheren Verbrauch oder dem Verbrauch vergleichbarer Haushalte.

Grundsätzlich wird die Höhe des Abschlags wie folgt berechnet:

1. Arbeitspreis (brutto) x Verbrauch/Jahr + Grundpreis/Jahr = Rechnungsbetrag
2. Rechnungsbetrag / 11 Monate = monatlicher Abschlag

Sie möchten Ihren Abschlag überprüfen? Sehr gerne. Hierfür empfehlen wir Ihnen eine Verbrauchshochrechnung durchzuführen - ganz einfach über das Kontaktformular. Bitte notieren Sie sich vorab Ihren aktuellen Zählerstand und schon kann es losgehen.

Warum verändert sich der Abschlagsbetrag?

Die Höhe Ihres Abschlags berechnet sich auf Basis Ihres Trinkwasserverbrauchs oder auf den vorliegenden Verbräuchen.
Natürlich kann sich Ihre individuelle Situation jederzeit verändern, beispielsweise durch den Ein- und Auszug von Familienmitgliedern. Somit könnte in der Jahresabrechnung der gezahlte Abschlag nicht mehr ausreichen, wodurch es zu einer Nachzahlung kommt. Um in der Folgeperiode nicht erneut eine Nachzahlung leisten zu müssen, wird ihr Abschlag angepasst.

Ihren Abschlag ändern Sie schnell, unkompliziert und rund um die Uhr über dieses Kontaktformular.

Was tun, wenn Haus oder Wohnung vorübergehend leer stehen und kein Energieverbrauch anfällt?

Wenn Ihr Objekt im Zustand des Leerstandes ist, dann informieren Sie uns darüber. Wir senken dann Ihren Abschlag auf ein Minimum, sodass ein Minimalverbrauch und die monatliche Grundgebühr über den Zeitraum des Leerstandes abgedeckt werden. Für die Zeit des Leerstandes gar keinen Abschlag zu bezahlen, ist leider nicht möglich, da für den Zähler eine Grundgebühr fällig ist, die im Rahmen des Abschlags bezahlt wird. Bitte melden Sie sich über dieses Kontaktformular.

Warum ist mein Abschlag so hoch?

Die Höhe Ihres Abschlags berechnet sich auf Basis Ihres Trinkwasserverbrauchs und kann in Abhängigkeit von Belieferungsbeginn und Abrechnungszeitpunkt variieren. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn wir Sie vor Ihrer ersten Rechnung weniger als 11 Monate beliefern.

Natürlich kann sich Ihre individuelle Situation jederzeit verändern, beispielsweise durch den Ein- und Auszug von Familienmitgliedern. Somit könnte in der Jahresabrechnung der gezahlte Abschlag nicht mehr ausreichen, wodurch es zu einer Nachzahlung kommt. Um in der Folgeperiode nicht erneut eine Nachzahlung leisten zu müssen, wird ihr Abschlag angepasst.

Ihren Abschlag ändern Sie schnell, unkompliziert und rund um die Uhr über das Kontaktformular.

Mein Haushalt hat sich verkleinert. Kann ich nun den Abschlag reduzieren?

Ihr Haushalt hat sich verkleinert? Dann wird dies auch Auswirkungen auf Ihren Trinkwasserverbrauch haben. Gerne passen wir gemeinsam mit Ihnen Ihren Abschlag an. Bitte halten Sie dafür auch einen aktuellen Zählerstand bereit. Sie erreichen uns unter über das Kontaktformular.

Ich möchte meinen Abschlag rückwirkend anpassen. Ist das möglich?

Abschlagsänderungen sind rückwirkend nicht möglich. Sollten Sie feststellen, dass Ihr Verbrauch gestiegen und der Abschlag in den letzten Monaten zu gering gewesen ist, können Sie Ihren Abschlag für den Rest der Periode bis zur Abrechnung erhöhen. Die Erhöhung sollte dabei den Mehrverbrauch der kommenden Monate ebenso berücksichtigen wie den Mehrverbrauch der bereits zurückliegenden Monate. Falls Sie nicht sicher sind, wie Sie das berechnen sollen, helfen wir Ihnen gerne dabei und sind über das Kontaktformular erreichbar.

Ich möchte nicht zum 1. eines Monats, sondern zu einem anderen Termin zahlen. Ist das möglich?

Aus buchungstechnischen Gründen können wir nur feste Zahlungstermine anbieten, im Falle der Abschlagsbeträge ist die Zahlung immer rückwirkend zum 1. des Monats fällig.

Wenn Sie dennoch Ihre Abschläge beispielsweise am 15. eines jeden Monats zahlen möchten, können wir Ihnen Folgendes vorschlagen: Richten Sie bei Ihrer Bank einfach einen Dauerauftrag ein, um den Abschlagsbetrag im Voraus zu Ihrem Wunschtermin abbuchen zu lassen (zum Beispiel am 15. des Monats). So ist er pünktlich zum 1. des nächsten Monats auf unserem Konto. Geben Sie bei Ihren Zahlungen bitte im Verwendungszweck Ihr Vertragskonto an, damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können.

Alles um Ihren Vertrag und Ihre Kundendaten

Welchen Preis bzw. Tarif zahle ich?

Die aktuellen Preise, den sogenannten Wassertarif finden Sie hier zum Herunterladen.

Wie sind meine Vertragsbedingungen bzw. Vertragsgrundlagen?

Zu den Vertragsgrundlagen gehören:
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
- Ergänzende Bestimmungen/Bedingungen
- Allgemeiner Wassertarif für die Versorgung mit Wasser
Diese Unterlagen finden Sie zum Herunterladen hier.

Wann ist mein neuer Vertragsbeginn? (Einzug, Anmeldung)

Der Lieferbeginn des neuen Vertrags entnehmen Sie Ihrer Vertragsbestätigung. Das ist auch das Startdatum Ihres neuen Vertrags. Sie müssen nichts weiter tun.

Wann ist mein Vertragsende? (Auszug, Abmeldung)

Das Lieferende Ihres Vertrags entnehmen Sie Ihrer Kündigungs-/Abmeldebestätigung. Das ist auch das Datum Ihres Vertragsendes. Sie müssen nichts weiter tun.

Wann bekomme ich meine Vertragsbestätigung?

Wenn Sie sich bei uns Angemeldet haben, erhalten Sie zunächst eine Auftragsbestätigung. Kurze Zeit später bekommen Sie per Post oder per E-Mail eine Vertragsbestätigung mit allen Details Ihres neuen Vertrags (Geschäftspartnernummer, Vertragskonto, Lieferbeginn, Preis/Tarif usw.).

Ihr Name hat sich geändert oder Sie möchten Daten ergänzen?

Zur Mitteilung nutzen Sie bitte das Formular.

Ihre Postanschrift/Adresse hat sich geändert?

 Dann teilen Sie uns diese per Formular einfach mit. 

Ihre Kommunikationsdaten haben sich geändert (z. B. E-Mail-Adresse oder Telefonischer Kontakt)?

Hier können Sie uns diese übermitteln. 

SEPA-Mandat/Bankeinzug, Überweisung, Dauerauftrag und Co.

Eventuelle Guthaben möchte ich gerne auf eine andere Bankverbindung erstattet haben. Ist das möglich?

Ja, das ist möglich! Für die Beauftragung nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Wie kann ich meine neue Bankverbindung angeben?

Sie können Ihre Bankverbindung unkompliziert unter Angabe Ihres Vertragskontos über unser Kontaktformular mitteilen.

Ich überweise meine offenen Beträge immer. Nun habe ich eine Rechnung erhalten. Wohin überweise ich den offenen Betrag?

Auf Rechnungen wird im Allgemeinen die zu nutzende Bankverbindung angegeben. Sollte das aus Versehen nicht der Fall sein, finden Sie für das Trinkwassergeschäft nachfolgende die Bankverbindung.

Bitte achten Sie auf das für Sie passende Wassergebiet!

Wassergebiet Oldenburg
Zahlungsempfänger: Verkehr und Wasser GmbH
IBAN: DE83 2805 0100 0000 4426 24
Kreditinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2003XXXXXX

Wassergebiete Cuxhaven und Bremervörde
Zahlungsempfänger: EWE NETZ GmbH
IBAN: DE02 2804 0046 0402 3495 00
Kreditinstitut: Commerzbank AG
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2002XXXXXX

Wassergebiet Varel
Zahlungsempfänger: Stadt Varel, Wasserwerk
IBAN: DE13 2805 0100 0052 4061 05
Kreditinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2004XXXXXX

Sie mögen es bequemer? Die Zahlung per SEPA-Mandat ist die bequemste Art für Sie zu zahlen. Einmal erteilt, müssen Sie sich um nichts mehr kümmern und zahlen automatisch rechtzeitig Ihre Abschläge und Jahresabrechnungen. Beauftragen können Sie das SEPA-Mandat über dieses Kontaktformular.

Füllen Sie dazu bitte das SEPA-Mandat aus und senden Sie es über unser Kontaktformular zurück.

Wichtig zu wissen: Ihr Konto sollte immer ausreichend gedeckt sein, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten.

Ich habe ein Schreiben bekommen, in dem steht, dass ich eine falsche Bankverbindung für meine Überweisung verwendet habe. Was jetzt?

Keine Sorge, das Geld wird Ihnen erstattet. Sie müssen den Betrag jedoch erneut überweisen. Nachfolgend finden Sie für Ihre Überweisung die richtigen Bankverbindungen für das Trinkwassergeschäft.

Bitte achten Sie auf das für Sie passende Wassergebiet!

Wassergebiet Oldenburg
Zahlungsempfänger: Verkehr und Wasser GmbH
IBAN: DE83 2805 0100 0000 4426 24
Kreditinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2003XXXXXX

Wassergebiete Cuxhaven und Bremervörde
Zahlungsempfänger: EWE NETZ GmbH
IBAN: DE02 2804 0046 0402 3495 00
Kreditinstitut: Commerzbank AG
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2002XXXXXX

Wassergebiet Varel
Zahlungsempfänger: Stadt Varel, Wasserwerk
IBAN: DE13 2805 0100 0052 4061 05
Kreditinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2004XXXXXX

Sie mögen es bequemer? Die Zahlung per SEPA-Mandat ist die bequemste Art für Sie zu zahlen. Einmal erteilt, müssen Sie sich um nichts mehr kümmern und zahlen automatisch rechtzeitig Ihre Abschläge und Jahresabrechnungen. Beauftragen können Sie das SEPA-Mandat über das Kontaktformular.

Füllen Sie dazu bitte das SEPA-Mandat aus und senden Sie es über unser Kontaktformular zurück.

Wichtig zu wissen: Ihr Konto sollte immer ausreichend gedeckt sein, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten.

Ich habe fristgerecht überwiesen. Warum erhalte ich nun eine Mahnung?

Wir prüfen das gern für Sie. Bitte teilen Sie uns dafür folgende Infos mit:
• Wann erfolgte Ihre Überweisung?
• Welchen Betrag haben Sie überwiesen?
• An welche IBAN haben Sie Ihren Betrag überwiesen?
• Welchen Verwendungszweck haben Sie angegeben?

Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.

Noch ein Hinweis: Sie möchten in Zukunft den Aufwand sparen? Dann erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung. Vielen Dank!
Beauftragen können Sie das SEPA-Mandat über dieses Kontaktformular.

Füllen Sie dazu bitte das SEPA-Mandat aus und senden Sie es über unser Kontaktformular zurück.

Wichtig zu wissen: Ihr Konto sollte immer ausreichend gedeckt sein, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten.


Hilfe zum Thema Rechnung

Warum bekomme ich jetzt - außerhalb des üblichen Abrechnungsrhythmus - eine Rechnung?

Haben Sie kürzlich bei uns einen Umzug (Einzug oder Auszug) gemeldet? Das könnte ein Grund sein.

Wann bekomme ich meine Rechnung?

Sie haben die Aufforderung erhalten, uns Ihren Zählerstand zu melden und uns Ihren Zählerstand mitgeteilt? Dann ist der Prozess bereits angestoßen, um Ihre Rechnung zu erstellen.

Solange Sie uns keinen Zählerstand mitteilen, können wir keine Rechnung erstellen. Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand mit, wenn Sie eine Aufforderung erhalten haben. Am schnellsten können Sie uns den Zählerstand über das Kontaktformular mitteilen. Mit diesem Zählerstand können wir Ihre Rechnung exakt erstellen, die Sie kurze Zeit später erhalten. Erhalten wir keinen Zählerstand von Ihnen wird Ihr Verbrauch geschätzt.

Alles rund um den Netzanschluss

Netzanschluss

Hilfe zum Netzanschluss finden Sie hier.

Schreiben vom OOWV, den Wasser- und Bodenverbände Otterndorf oder der Stadt Bremervörde

Warum erhalte ich eine Rechnung bzw. Schriftverkehr vom OOWV, den Wasser- und Bodenverbände Otterndorf oder der Stadt Bremervörde zum „Thema Wasser“?

Hier wird es sich bestimmt um das Thema Abwasser handeln. Schauen Sie doch bitte mal nach. Beachten Sie, dass EWE NETZ ausschließlich für das Trinkwassergeschäft tätig ist.

Preisanpassung zum 01.04.2023 in Varel

Warum werden die Wasserpreise angepasst?

Zum 1. April 2023 werden die Preise in der Trinkwasserversorgung in Varel angepasst, da Kostensteigerungen nicht mehr durch reine Einsparungen und Effizienzgewinne kompensiert werden können.
In der Wasserversorgung sind der weitaus überwiegende Teil der Kosten Fixkosten, so z.B. Personalkosten, Abschreibungen, Wartungs- und Betriebskosten. Lediglich ein geringer Teil der Kosten sind variabel und entstehen in Abhängigkeit zur Wasserabgabe. Aus diesem Grund wird ausschließlich der Grundpreis angepasst und der Arbeitspreis bleibt stabil.
Die letzte Grundpreisanpassung erfolgte zum 01. August 2018.

Wie setzt sich eigentlich der Wasserpreis zusammen?

Der Wasserpreis setzt sich zusammen aus einem Grundpreis für Messung und Abrechnung und aus einem Arbeitspreis für die abgenommene Wassermenge. In dem Arbeitspreis ist die gesetzliche Wasserentnahmegebühr in Höhe von 15 Cent/m³ enthalten.
In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von zurzeit 7% enthalten.

Was kostet das Wasser ab dem 01. April 2023 in Varel?

Der Arbeitspreis für einen Kubikmeter Trinkwasser bleibt stabil und beträgt weiterhin 1,18 €/m³ (netto) / 1,26 €/m³ (brutto).

Der Grundpreis für jede Messeinrichtung wird wie folgt festgesetzt:

Zählergröße

bis 31.03.2023
Bruttopreis (€/Monat)

ab 01.04.2023
Bruttopreis (€/Monat)

Q3 = 4

5,06

6,58

Q3 = 10

18,32

23,81

Q3 = 16

40,24

52,32

Q3 = 25

55,84

72,60

Q3 = 63

71,47

92,91

Q3 = 100

81,88

106,44

Für einen durchschnittlichen Haushalt in Varel mit einem Wasserverbrauch von etwa 150 m³ jährlich ergibt sich daraus eine zusätzliche Kostensteigerung von monatlich etwa 1,52 € brutto.

Wichtig: EWE VERTRIEB rechnet in Varel im Auftrag des Eigenbetriebes Wasserwerk der Stadt Varel ab. Die Preisfestsetzung erfolgt durch Beschluss des Rates der Stadt Varel.

Wie werden Kunden über die Preisanpassung informiert?

Nach §4 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) werden die Änderungen der allgemeinen Versorgungsbedingungen und Preise erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam. Die Veröffentlichung der Preise erfolgt über die öffentliche Bekanntmachung in regionalen Printmedien. Eine individuelle Kundeninformation ist nicht erforderlich.

Haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht?

Das Trinkwassergeschäft unterliegt nicht dem regulierten Markt, das bedeutet, dass der Kunde verpflichtet ist, seinen Wasserbedarf im vereinbarten Umfang aus dem vorgegebenen Verteilnetz des Wasserversorgungsunternehmens zu decken (§3 AVB Wasser V). Somit besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Müssen Zählerstände zum Stichtag 01. April 2023 abgelesen werden?

Mit der Preisanpassung müssen Zähler nicht extra abgelesen werden.

Müssen Abschlagsbeträge angepasst werden?

Aufgrund der geringen Anpassungsbeiträge ist es nicht unbedingt erforderlich.

Gilt die Preisanpassung auch für Geschäftskunden oder gilt die Erhöhung nur für Privatkunden?

Die Preise werden sowohl für Privatkunden als auch für Geschäftskunden angepasst.

Änderung zum 01.01.2023 in Bremervörde und Cuxhaven

Was bedeutet der Wechsel für mich?

Trotz des Wechsels: Ihre Trinkwasserversorgung ist weiterhin gesichert – auch im Übergangszeitraum. Zu Jahresbeginn wechselt mit der Übergabe der Vertragspartner von EWE VERTRIEB GmbH auf EWE NETZ GmbH.

Zunächst erhalten Sie im September 2022 eine Kündigung von EWE VERTRIEB GmbH zum 31.12.2022. Zu Jahresbeginn folgt die Schlussabrechnung von der EWE VERTRIEB und ein neuer Vertrag von uns mit den allen Details.

Warum erhalte ich eine Kündigung von EWE VERTRIEB GmbH?

In Cuxhaven und Bremervörde wechselt mit der Umstellung zum 01.01.2023 der Vertragspartner von EWE VERTRIEB GmbH auf EWE NETZ GmbH – das bringt rechtlich eine Kündigung mit sich. Keine Sorge, trotz Kündigung ist Ihre Trinkwasserversorgung sichergestellt.

Wer ist zukünftig mein Ansprechpartner für Trinkwasser?

In Bremervörde und Cuxhaven sind wir ab 1.1.2023  vollumfänglich für Ihre Trinkwasserversorgung zuständig.

Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns über unser Kontaktformular.

Wird mein SEPA-Mandat trotz des Wechsels zu EWE NETZ übernommen?

Nein. Das bestehende SEPA-Mandat für Trinkwasser endet bei EWE VERTRIEB mit der Verrechnung der Schlussabrechnung im Januar. Andere Verbrauchsarten wie z. B. Strom und Gas sind davon nicht betroffen. Sie möchten weiterhin per Lastschrift zahlen? Kein Problem, mehr Infos bekommen Sie hierzu im Januar von uns.

Zu welchen Bedingungen und Konditionen erhalte ich mein Trinkwasser ab dem 1. Januar 2023?

Im Dezember erfolgt nach rechtlicher Vorgabe (AVBWasserV) eine öffentliche Bekanntmachung in der einschlägigen Tagespresse. In der können Sie die Bedingungen und Konditionen ab dem 1. Januar 2023 entnehmen. Die Preise für die Trinkwasserversorgung bleiben unverändert. Ergänzend erhalten Sie im Januar von uns, EWE NETZ, eine Vertragsbestätigung ,in der Ihre Vertragsdaten und Konditionen enthalten sind.

Änderung zum 01.01.2023 in Oldenburg und Varel

Was bedeutet der Wechsel für mich?

Das Wichtigste vorweg: Ihre Trinkwasserversorgung ist  jederzeit gesichert.  Zu Jahresbeginn wechselt lediglich der Abrechnungsdienstleister von EWE VERTRIEB GmbH auf EWE NETZ GmbH.

Zu Jahresbeginn erhalten Sie eine Zwischenabrechnung von der EWE VERTRIEB und ein Begrüßungsschreiben von der EWE NETZ mit den wichtigen Vertragsdetails.

Muss ich meinen Zählerstand zum 31.12.2022 mitteilen?

Nein. EWE VERTRIEB GmbH berechnet den Zählerstand zum 31.12.2022 auf Basis Ihrer Verbrauchswerte aus der Vergangenheit.

Möchten Sie dennoch Ihren Zählerstand mitteilen? Dann nutzen Sie dafür gerne die folgenden Möglichkeiten der EWE VERTRIEB GmbH:

Warum bekomme ich neue Vertragskonto- und Geschäftspartnernummern?

Mit dem Wechsel des Abrechnungsdienstleisters von EWE VERTRIEB GmbH auf EWE NETZ GmbH wird auch auf eine andere EDV-Lösung umgestellt. Damit verbunden ist auch die Anpassung Ihrer Vertragsdaten.

Was passiert mit meinen bereits eingezahlten Abschlägen?

Ihre bereits eingezahlten Abschläge werden mit der Zwischenabrechnung zum 31.12.2022 verrechnet. Es erfolgt keine Übertragung der Abschläge zur EWE NETZ GmbH. Wundern Sie sich bitte nicht, wenn Sie im Januar noch einmal eine Abbuchung von EWE VERTRIEB GmbH auf Ihrem Kontoauszug sehen. Dies ist Ihr letzter Abschlag für den Monat Dezember 2022.

Was passiert, wenn ich meinen Überweisungsauftrag nicht rechtzeitig anpasse?

Ihre Abschläge werden an Sie zurück überwiesen. Hintergrund ist, dass sich mit dem Wechsel die Bankverbindung ändert. Im Januar erhalten Sie von EWE NETZ ein Schreiben mit Ihren neuen Vertragsdaten, unter anderem auch der neuen Bankverbindung, an die Sie zukünftig Ihre Abschläge zahlen müssen.

Wird mein SEPA-Mandat trotz des Wechsels zu EWE NETZ übernommen?

Nein. Das bestehende SEPA-Mandat für Trinkwasser endet bei der EWE VERTRIEB GmbH mit der Verrechnung der Schlussabrechnung im Januar. Andere Verbrauchsarten wie z. B. Strom und Gas sind davon nicht betroffen. Sie möchten weiterhin per Lastschrift zahlen? Kein Problem, mehr Infos bekommen Sie hierzu von uns.

Wer ist zukünftig mein Ansprechpartner für Trinkwasser?

In Oldenburg und Varel sind wir ab 1.1.2023  vollumfänglich für Ihre Trinkwasserversorgung zuständig.

Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns über unser Kontaktformular.

Kann ich zukünftig auch das Kundenprotal der EWE nutzen, um z. B. meine Vertragsdaten anzupassen?

Nein, bei EWE VERTRIEB endet die Nutzung des Kundenportals mit der Umstellung des Abrechnungsdienstleisters und bei EWE NETZ ist diese Funktionen noch nicht nutzbar. Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet.
Wir sind zertifiziert.
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