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Antworten zu Umzug, Einzug, Auszug, Kündigung

Ich ziehe um. Was mich tun, um zu kündigen bzw. mich abzumelden? Wie kann ich mich im neuen Wohnobjekt anmelden?

Hilfe zum Zählerwechsel und -ablesung

Zählerwechsel

Alle Informationen über Zählerwechsel finden Sie hier.

Alles rund um Ihren Abschlag

Was ist ein Abschlag und wieso bezahle ich diesen?

Trinkwasser wird von uns gewöhnlich einmal jährlich abgerechnet. Damit der Gesamtbetrag nicht einmal jährlich fällig wird, ist der Gesamtbetrag auf 11 gleichmäßig Raten verteilt worden - das ist Ihr Abschlag, den Sie an Ihren Wasserversorger zahlen. Im Rahmen der Jahresabrechnung wird ihr tatsächlicher Verbrauch abgerechnet. Haben Sie in Summe monatlich mehr als in Ihrer Jahresabrechnung gezahlt, erhalten Sie ein Guthaben zurück oder es wird mit dem Folgemonat verrechnet. Haben Sie in Summe der 11 Raten weniger als Ihre Jahresabrechnung bezahlt, dann müssen Sie eine Nachzahlung leisten, weil sie mehr Trinkwasser verbraucht haben als geschätzt. Infolgedessen wird Ihr Abschlag erhöht, damit im Folgejahr ein Ausgleich zwischen der Summe Ihrer Abschläge und der Jahresrechnung entsteht und eine Nachzahlung nicht nötig ist.

Wie kann ich die Höhe meines Abschlages überprüfen und ändern?

Um zu überprüfen, ob Ihr Abschlag richtig berechnet ist, schauen wir uns zuerst Ihren Verbrauch an. Teilen Sie uns dazu bitte Ihre aktuellen Zählerstände und das Datum der Ablesung mit.
Hierfür nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Alles Weitere machen wir für Sie : von der Kalkulation bis zur Überprüfung Ihres monatlichen Abschlagbetrages.

Wie bezahle ich meinen Abschlag?

Am einfachsten ist es, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) erteilen, dann müssen Sie sich um nichts mehr kümmern. Wir buchen automatisch zum Einzugstermin (dem Monatsersten) Ihren Abschlag ab. Auch nach einer Rechnung brauchen Sie nichts tun, wir überweisen Ihnen ein etwaiges Guthaben oder Ziehen bei einer Nachzahlung den Betrag von Ihrem Konto ein.

Die Beauftragung können über das Kontaktformular vornehmen.

Warum wurde mein Abschlag verringert? Und kann ich ihn wieder erhöhen?

Mit der Jahresabrechnung wird einmal jährlich Ihr individueller Verbrauch von Trinkwasser abgerechnet. Wenn bei der Abrechnung ein Guthaben entsteht, weil Sie weniger Trinkwasser verbrauchen als Sie vorab bezahlt haben, wird ihr Abschlag reduziert, damit im folgenden Jahr die Summe Ihrer Abschläge möglichst gleich mit dem Betrag aus Ihrer Jahresabrechnung übereinstimmt. Wenn Sie lieber einen höheren Abschlag bezahlen möchten, ist das auch möglich – Sie können ihn ganz einfach und am besten über dieses Kontaktformular anpassen.

Wie wird mein Abschlag berechnet?

Sie als unser Kunde haben einen ganz individuellen Verbrauch. Wenn wir die Höhe Ihres Abschlagsbetrages berechnen, basiert dies auf Erfahrungswerten aus Ihrem früheren Verbrauch oder dem Verbrauch vergleichbarer Haushalte.

Grundsätzlich wird die Höhe des Abschlags wie folgt berechnet:

1. Arbeitspreis (brutto) x Verbrauch/Jahr + Grundpreis/Jahr = Rechnungsbetrag
2. Rechnungsbetrag / 11 Monate = monatlicher Abschlag

Sie möchten Ihren Abschlag überprüfen? Sehr gerne. Hierfür empfehlen wir Ihnen eine Verbrauchshochrechnung durchzuführen - ganz einfach über das Kontaktformular. Bitte notieren Sie sich vorab Ihren aktuellen Zählerstand und schon kann es losgehen.

Warum verändert sich der Abschlagsbetrag?

Die Höhe Ihres Abschlags berechnet sich auf Basis Ihres Trinkwasserverbrauchs oder auf den vorliegenden Verbräuchen.
Natürlich kann sich Ihre individuelle Situation jederzeit verändern, beispielsweise durch den Ein- und Auszug von Familienmitgliedern. Somit könnte in der Jahresabrechnung der gezahlte Abschlag nicht mehr ausreichen, wodurch es zu einer Nachzahlung kommt. Um in der Folgeperiode nicht erneut eine Nachzahlung leisten zu müssen, wird ihr Abschlag angepasst.

Ihren Abschlag ändern Sie schnell, unkompliziert und rund um die Uhr über dieses Kontaktformular.

Was tun, wenn Haus oder Wohnung vorübergehend leer stehen und kein Energieverbrauch anfällt?

Wenn Ihr Objekt im Zustand des Leerstandes ist, dann informieren Sie uns darüber. Wir senken dann Ihren Abschlag auf ein Minimum, sodass ein Minimalverbrauch und die monatliche Grundgebühr über den Zeitraum des Leerstandes abgedeckt werden. Für die Zeit des Leerstandes gar keinen Abschlag zu bezahlen, ist leider nicht möglich, da für den Zähler eine Grundgebühr fällig ist, die im Rahmen des Abschlags bezahlt wird. Bitte melden Sie sich über dieses Kontaktformular.

Warum ist mein Abschlag so hoch?

Die Höhe Ihres Abschlags berechnet sich auf Basis Ihres Trinkwasserverbrauchs und kann in Abhängigkeit von Belieferungsbeginn und Abrechnungszeitpunkt variieren. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn wir Sie vor Ihrer ersten Rechnung weniger als 11 Monate beliefern.

Natürlich kann sich Ihre individuelle Situation jederzeit verändern, beispielsweise durch den Ein- und Auszug von Familienmitgliedern. Somit könnte in der Jahresabrechnung der gezahlte Abschlag nicht mehr ausreichen, wodurch es zu einer Nachzahlung kommt. Um in der Folgeperiode nicht erneut eine Nachzahlung leisten zu müssen, wird ihr Abschlag angepasst.

Ihren Abschlag ändern Sie schnell, unkompliziert und rund um die Uhr über das Kontaktformular.

Mein Haushalt hat sich verkleinert. Kann ich nun den Abschlag reduzieren?

Ihr Haushalt hat sich verkleinert? Dann wird dies auch Auswirkungen auf Ihren Trinkwasserverbrauch haben. Gerne passen wir gemeinsam mit Ihnen Ihren Abschlag an. Bitte halten Sie dafür auch einen aktuellen Zählerstand bereit. Sie erreichen uns unter über das Kontaktformular.

Ich möchte meinen Abschlag rückwirkend anpassen. Ist das möglich?

Abschlagsänderungen sind rückwirkend nicht möglich. Sollten Sie feststellen, dass Ihr Verbrauch gestiegen und der Abschlag in den letzten Monaten zu gering gewesen ist, können Sie Ihren Abschlag für den Rest der Periode bis zur Abrechnung erhöhen. Die Erhöhung sollte dabei den Mehrverbrauch der kommenden Monate ebenso berücksichtigen wie den Mehrverbrauch der bereits zurückliegenden Monate. Falls Sie nicht sicher sind, wie Sie das berechnen sollen, helfen wir Ihnen gerne dabei und sind über das Kontaktformular erreichbar.

Ich möchte nicht zum 1. eines Monats, sondern zu einem anderen Termin zahlen. Ist das möglich?

Aus buchungstechnischen Gründen können wir nur feste Zahlungstermine anbieten, im Falle der Abschlagsbeträge ist die Zahlung immer rückwirkend zum 1. des Monats fällig.

Wenn Sie dennoch Ihre Abschläge beispielsweise am 15. eines jeden Monats zahlen möchten, können wir Ihnen Folgendes vorschlagen: Richten Sie bei Ihrer Bank einfach einen Dauerauftrag ein, um den Abschlagsbetrag im Voraus zu Ihrem Wunschtermin abbuchen zu lassen (zum Beispiel am 15. des Monats). So ist er pünktlich zum 1. des nächsten Monats auf unserem Konto. Geben Sie bei Ihren Zahlungen bitte im Verwendungszweck Ihr Vertragskonto an, damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können.

Alles um Ihren Vertrag und Ihre Kundendaten

Welchen Preis bzw. Tarif zahle ich?

Die aktuellen Preise, den sogenannten Wassertarif finden Sie hier zum Herunterladen.

Wie sind meine Vertragsbedingungen bzw. Vertragsgrundlagen?

Zu den Vertragsgrundlagen gehören:
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
- Ergänzende Bestimmungen/Bedingungen
- Allgemeiner Wassertarif für die Versorgung mit Wasser
Diese Unterlagen finden Sie zum Herunterladen hier.

Wann ist mein neuer Vertragsbeginn? (Einzug, Anmeldung)

Der Lieferbeginn des neuen Vertrags entnehmen Sie Ihrer Vertragsbestätigung. Das ist auch das Startdatum Ihres neuen Vertrags. Sie müssen nichts weiter tun.

Wann ist mein Vertragsende? (Auszug, Abmeldung)

Das Lieferende Ihres Vertrags entnehmen Sie Ihrer Kündigungs-/Abmeldebestätigung. Das ist auch das Datum Ihres Vertragsendes. Sie müssen nichts weiter tun.

Wann bekomme ich meine Vertragsbestätigung?

Wenn Sie sich bei uns Angemeldet haben, erhalten Sie zunächst eine Auftragsbestätigung. Kurze Zeit später bekommen Sie per Post oder per E-Mail eine Vertragsbestätigung mit allen Details Ihres neuen Vertrags (Geschäftspartnernummer, Vertragskonto, Lieferbeginn, Preis/Tarif usw.).

Ihr Name hat sich geändert oder Sie möchten Daten ergänzen?

Zur Mitteilung nutzen Sie bitte das Formular.

Ihre Postanschrift/Adresse hat sich geändert?

 Dann teilen Sie uns diese per Formular einfach mit. 

Ihre Kommunikationsdaten haben sich geändert (z. B. E-Mail-Adresse oder Telefonischer Kontakt)?

Hier können Sie uns diese übermitteln. 

SEPA-Mandat/Bankeinzug, Überweisung, Dauerauftrag und Co.

Eventuelle Guthaben möchte ich gerne auf eine andere Bankverbindung erstattet haben. Ist das möglich?

Ja, das ist möglich! Für die Beauftragung nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Wie kann ich meine neue Bankverbindung angeben?

Sie können Ihre Bankverbindung unkompliziert unter Angabe Ihres Vertragskontos über unser Kontaktformular mitteilen.

Ich überweise meine offenen Beträge immer. Nun habe ich eine Rechnung erhalten. Wohin überweise ich den offenen Betrag?

Auf Rechnungen wird im Allgemeinen die zu nutzende Bankverbindung angegeben. Sollte das aus Versehen nicht der Fall sein, finden Sie für das Trinkwassergeschäft nachfolgende die Bankverbindung.

Bitte achten Sie auf das für Sie passende Wassergebiet!

Wassergebiet Oldenburg
Zahlungsempfänger: Verkehr und Wasser GmbH
IBAN: DE83 2805 0100 0000 4426 24
Kreditinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2003XXXXXX

Wassergebiete Cuxhaven und Bremervörde
Zahlungsempfänger: EWE NETZ GmbH
IBAN: DE02 2804 0046 0402 3495 00
Kreditinstitut: Commerzbank AG
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2002XXXXXX

Wassergebiet Varel
Zahlungsempfänger: Stadt Varel, Wasserwerk
IBAN: DE13 2805 0100 0052 4061 05
Kreditinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2004XXXXXX

Sie mögen es bequemer? Die Zahlung per SEPA-Mandat ist die bequemste Art für Sie zu zahlen. Einmal erteilt, müssen Sie sich um nichts mehr kümmern und zahlen automatisch rechtzeitig Ihre Abschläge und Jahresabrechnungen. Beauftragen können Sie das SEPA-Mandat über dieses Kontaktformular.

Füllen Sie dazu bitte das SEPA-Mandat aus und senden Sie es über unser Kontaktformular zurück.

Wichtig zu wissen: Ihr Konto sollte immer ausreichend gedeckt sein, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten.

Ich habe ein Schreiben bekommen, in dem steht, dass ich eine falsche Bankverbindung für meine Überweisung verwendet habe. Was jetzt?

Keine Sorge, das Geld wird Ihnen erstattet. Sie müssen den Betrag jedoch erneut überweisen. Nachfolgend finden Sie für Ihre Überweisung die richtigen Bankverbindungen für das Trinkwassergeschäft.

Bitte achten Sie auf das für Sie passende Wassergebiet!

Wassergebiet Oldenburg
Zahlungsempfänger: Verkehr und Wasser GmbH
IBAN: DE83 2805 0100 0000 4426 24
Kreditinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2003XXXXXX

Wassergebiete Cuxhaven und Bremervörde
Zahlungsempfänger: EWE NETZ GmbH
IBAN: DE02 2804 0046 0402 3495 00
Kreditinstitut: Commerzbank AG
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2002XXXXXX

Wassergebiet Varel
Zahlungsempfänger: Stadt Varel, Wasserwerk
IBAN: DE13 2805 0100 0052 4061 05
Kreditinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2004XXXXXX

Sie mögen es bequemer? Die Zahlung per SEPA-Mandat ist die bequemste Art für Sie zu zahlen. Einmal erteilt, müssen Sie sich um nichts mehr kümmern und zahlen automatisch rechtzeitig Ihre Abschläge und Jahresabrechnungen. Beauftragen können Sie das SEPA-Mandat über das Kontaktformular.

Füllen Sie dazu bitte das SEPA-Mandat aus und senden Sie es über unser Kontaktformular zurück.

Wichtig zu wissen: Ihr Konto sollte immer ausreichend gedeckt sein, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten.

Ich habe fristgerecht überwiesen. Warum erhalte ich nun eine Mahnung?

Wir prüfen das gern für Sie. Bitte teilen Sie uns dafür folgende Infos mit:
• Wann erfolgte Ihre Überweisung?
• Welchen Betrag haben Sie überwiesen?
• An welche IBAN haben Sie Ihren Betrag überwiesen?
• Welchen Verwendungszweck haben Sie angegeben?

Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.

Noch ein Hinweis: Sie möchten in Zukunft den Aufwand sparen? Dann erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung. Vielen Dank!
Beauftragen können Sie das SEPA-Mandat über dieses Kontaktformular.

Füllen Sie dazu bitte das SEPA-Mandat aus und senden Sie es über unser Kontaktformular zurück.

Wichtig zu wissen: Ihr Konto sollte immer ausreichend gedeckt sein, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten.


Hilfe zum Thema Rechnung

Warum bekomme ich jetzt - außerhalb des üblichen Abrechnungsrhythmus - eine Rechnung?

Haben Sie kürzlich bei uns einen Umzug (Einzug oder Auszug) gemeldet? Das könnte ein Grund sein.

Wann bekomme ich meine Rechnung?

Sie haben die Aufforderung erhalten, uns Ihren Zählerstand zu melden und uns Ihren Zählerstand mitgeteilt? Dann ist der Prozess bereits angestoßen, um Ihre Rechnung zu erstellen.

Solange Sie uns keinen Zählerstand mitteilen, können wir keine Rechnung erstellen. Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand mit, wenn Sie eine Aufforderung erhalten haben. Am schnellsten können Sie uns den Zählerstand über das Kontaktformular mitteilen. Mit diesem Zählerstand können wir Ihre Rechnung exakt erstellen, die Sie kurze Zeit später erhalten. Erhalten wir keinen Zählerstand von Ihnen wird Ihr Verbrauch geschätzt.

Alles rund um den Netzanschluss

Netzanschluss

Hilfe zum Netzanschluss finden Sie hier.

Schreiben vom OOWV, den Wasser- und Bodenverbände Otterndorf oder der Stadt Bremervörde

Warum erhalte ich eine Rechnung bzw. Schriftverkehr vom OOWV, den Wasser- und Bodenverbände Otterndorf oder der Stadt Bremervörde zum „Thema Wasser“?

Hier wird es sich bestimmt um das Thema Abwasser handeln. Schauen Sie doch bitte mal nach. Beachten Sie, dass EWE NETZ ausschließlich für das Trinkwassergeschäft tätig ist.

Trinkwasserpreisanpassung der Stadt Varel – Eigenbetrieb Wasserwerk der Stadt Varel zum 1. Mai 2024 im Stadtgebiet Varel

Allgemeiner Hinweis

Die Stadt Varel als Trinkwasserversorger hat EWE NETZ GmbH mit der Betriebsführung beauftragt, inklusive Abrechnungsmanagement und Kundenservice.

Warum werden die Trinkwasserpreise angepasst?

Die Erhöhung der Trinkwasserpreise ist leider unumgänglich. Es haben sich viele Kostenpositionen nachhaltig stark erhöht. Neben Energiekosten fallen darunter unter anderem auch Personal- und Baukosten (z. B. Materialbeschaffung und Zinsen). Zudem hat das Land Niedersachsen beschlossen, die Wasserentnahmegebühr ab dem 1.1.2024 um über 13% zu erhöhen.
Die Stadt Varel liegt mit den Preisen auf gleichem Niveau wie vergleichbare Wasserversorger.
(Die neuen Preise wurden im Vorfeld durch die Betriebsausschüsse und durch Ratsbeschluss der Stadt Varel festgesetzt und verabschiedet).

Wie setzt sich der Trinkwasserpreis zusammen?

Der Trinkwasserpreis setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

1. Dem Grundpreis für Messung und Abrechnung. Also, für den Wasserzähler, dessen Betriebsführung, die Ablesungen und die Ver-/Abrechnung der Entgelte. Der Grundpreis ist ein pauschaler Preis pro Jahr.

2. Dem Arbeitspreis für die abgenommene Wassermenge. Also das, was Sie an Trinkwasser verbraucht haben. Der Arbeitspreis ist ein variabler Preis, der für jeden von Ihnen bezogen Kubikmeter (m³) Trinkwasser genommen wird.

Was kostet das Trinkwasser ab dem 1. Mai 2024?

1. Der Grundpreis für einen „Standard-Zähler“ (Q3 = 4 (QN 2,5)) beträgt pro Monat 7,90 € brutto (7,38 € netto).
Bis zum 30.04.2024 pro Monat: 6,58 € brutto (6,15 Euro netto).

2. Der Arbeitspreis für einen Kubikmeter (m³) Trinkwasser beträgt
je m³ 1,39 € brutto (1,30 € netto) Bis zum 30.04.2024: 1,26 Euro brutto (1,18 Euro netto)

In den Bruttopreisen ist eine gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 7% enthalten.

Für einen durchschnittlichen 2-Personen-Haushalt mit einem Trinkwasserverbrauch von etwa 80 m³ jährlich ergibt sich eine zusätzliche Kostensteigerung von monatlich 2,03 € brutto.
Für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt mit einem Trinkwasserverbrauch von etwa 150 m³ jährlich ergibt sich zusätzliche Kostensteigerung von monatlich 2,73 € brutto.

Wie werden Kunden über die Preisanpassung informiert?

Nach § 4 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) werden die Änderungen der allgemeinen Versorgungsbedingungen und Preise mit öffentlicher Bekanntgabe wirksam. Diese öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anzeigen in regionalen Printmedien (einschlägige Zeitungen). Eine individuelle Kundeninformation ist nicht erforderlich.

In folgenden Printmedien erfolgt die Veröffentlichung: Kreiszeitung Friesland am 20. April 2024

Wo kann ich die Preisinformation sonst noch finden?

Die Preise finden Sie in den Preisbedingungen, die auch auf unseren Internetseiten hier zum Herunterladen zur Verfügung stehen.

Haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht?

Das Trinkwassergeschäft unterliegt nicht dem regulierten Markt. Das bedeutet, dass der Kunde verpflichtet ist, seinen Wasserbedarf im vereinbarten Umfang aus dem vorgegebenen Verteilnetz des Wasserversorgungsunternehmens zu decken (§ 3 AVBWasserV). Somit besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Müssen Zählerstände zum Stichtag 01. Mai 2024 abgelesen werden?

Mit der Preisanpassung müssen Zähler nicht extra abgelesen werden. Es wird zur nächsten Jahresabrechnung die Preisanpassung berücksichtigt, indem die Verbrauchsmengen nach den alten und neuen Preisen anhand von statistisch erfassten Verbrauchsdaten aufgeteilt werden. Selbstverständlich können Kunden Ihren Zählerstand selbst ablesen und über die bekannten Kanäle an EWE NETZ mitteilen (z. B. Telefonisch, Kontaktformular der Internet-Seite oder Kundenportal).

Müssen Abschlagsbeträge angepasst werden?

Das ist nicht unbedingt erforderlich. Der Kunde kann dieses aber gerne veranlassen.

Gilt die Preisanpassung auch für Geschäftskunden oder gilt die Erhöhung nur für Privatkunden?

Die Preise werden für Privatkunden und Geschäftskunden angepasst.
Wir sind zertifiziert.
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