Für eine Ummeldung oder einen Auszug/Einzug können Sie einfach das entsprechende Formular nutzen:
Antworten zu Umzug, Einzug, Auszug, Kündigung
Ich ziehe um. Was mich tun, um zu kündigen bzw. mich abzumelden? Wie kann ich mich im neuen Wohnobjekt anmelden?
Hilfe zum Zählerwechsel und -ablesung
Zählerwechsel
Alles rund um Ihren Abschlag
Was ist ein Abschlag und wieso bezahle ich diesen?
Wie kann ich die Höhe meines Abschlages überprüfen und ändern?
Hierfür nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Alles Weitere machen wir für Sie : von der Kalkulation bis zur Überprüfung Ihres monatlichen Abschlagbetrages.
Wie bezahle ich meinen Abschlag?
Die Beauftragung können über das Kontaktformular vornehmen.
Warum wurde mein Abschlag verringert? Und kann ich ihn wieder erhöhen?
Wie wird mein Abschlag berechnet?
Grundsätzlich wird die Höhe des Abschlags wie folgt berechnet:
1. Arbeitspreis (brutto) x Verbrauch/Jahr + Grundpreis/Jahr = Rechnungsbetrag
2. Rechnungsbetrag / 11 Monate = monatlicher Abschlag
Sie möchten Ihren Abschlag überprüfen? Sehr gerne. Hierfür empfehlen wir Ihnen eine Verbrauchshochrechnung durchzuführen - ganz einfach über das Kontaktformular. Bitte notieren Sie sich vorab Ihren aktuellen Zählerstand und schon kann es losgehen.
Warum verändert sich der Abschlagsbetrag?
Natürlich kann sich Ihre individuelle Situation jederzeit verändern, beispielsweise durch den Ein- und Auszug von Familienmitgliedern. Somit könnte in der Jahresabrechnung der gezahlte Abschlag nicht mehr ausreichen, wodurch es zu einer Nachzahlung kommt. Um in der Folgeperiode nicht erneut eine Nachzahlung leisten zu müssen, wird ihr Abschlag angepasst.
Ihren Abschlag ändern Sie schnell, unkompliziert und rund um die Uhr über dieses Kontaktformular.
Was tun, wenn Haus oder Wohnung vorübergehend leer stehen und kein Energieverbrauch anfällt?
Warum ist mein Abschlag so hoch?
Natürlich kann sich Ihre individuelle Situation jederzeit verändern, beispielsweise durch den Ein- und Auszug von Familienmitgliedern. Somit könnte in der Jahresabrechnung der gezahlte Abschlag nicht mehr ausreichen, wodurch es zu einer Nachzahlung kommt. Um in der Folgeperiode nicht erneut eine Nachzahlung leisten zu müssen, wird ihr Abschlag angepasst.
Ihren Abschlag ändern Sie schnell, unkompliziert und rund um die Uhr über das Kontaktformular.
Mein Haushalt hat sich verkleinert. Kann ich nun den Abschlag reduzieren?
Ich möchte meinen Abschlag rückwirkend anpassen. Ist das möglich?
Ich möchte nicht zum 1. eines Monats, sondern zu einem anderen Termin zahlen. Ist das möglich?
Wenn Sie dennoch Ihre Abschläge beispielsweise am 15. eines jeden Monats zahlen möchten, können wir Ihnen Folgendes vorschlagen: Richten Sie bei Ihrer Bank einfach einen Dauerauftrag ein, um den Abschlagsbetrag im Voraus zu Ihrem Wunschtermin abbuchen zu lassen (zum Beispiel am 15. des Monats). So ist er pünktlich zum 1. des nächsten Monats auf unserem Konto. Geben Sie bei Ihren Zahlungen bitte im Verwendungszweck Ihr Vertragskonto an, damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können.
Alles um Ihren Vertrag und Ihre Kundendaten
Welchen Preis bzw. Tarif zahle ich?
Wie sind meine Vertragsbedingungen bzw. Vertragsgrundlagen?
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
- Ergänzende Bestimmungen/Bedingungen
- Allgemeiner Wassertarif für die Versorgung mit Wasser
Diese Unterlagen finden Sie zum Herunterladen hier.
Wann ist mein neuer Vertragsbeginn? (Einzug, Anmeldung)
Wann ist mein Vertragsende? (Auszug, Abmeldung)
Wann bekomme ich meine Vertragsbestätigung?
Ihr Name hat sich geändert oder Sie möchten Daten ergänzen?
Ihre Postanschrift/Adresse hat sich geändert?
Dann teilen Sie uns diese per Formular einfach mit.
Ihre Kommunikationsdaten haben sich geändert (z. B. E-Mail-Adresse oder Telefonischer Kontakt)?
SEPA-Mandat/Bankeinzug, Überweisung, Dauerauftrag und Co.
Eventuelle Guthaben möchte ich gerne auf eine andere Bankverbindung erstattet haben. Ist das möglich?
Wie kann ich meine neue Bankverbindung angeben?
Ich überweise meine offenen Beträge immer. Nun habe ich eine Rechnung erhalten. Wohin überweise ich den offenen Betrag?
Bitte achten Sie auf das für Sie passende Wassergebiet!
Wassergebiet Oldenburg
Zahlungsempfänger: Verkehr und Wasser GmbH
IBAN: DE83 2805 0100 0000 4426 24
Kreditinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2003XXXXXX
Wassergebiete Cuxhaven und Bremervörde
Zahlungsempfänger: EWE NETZ GmbH
IBAN: DE02 2804 0046 0402 3495 00
Kreditinstitut: Commerzbank AG
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2002XXXXXX
Wassergebiet Varel
Zahlungsempfänger: Stadt Varel, Wasserwerk
IBAN: DE13 2805 0100 0052 4061 05
Kreditinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2004XXXXXX
Sie mögen es bequemer? Die Zahlung per SEPA-Mandat ist die bequemste Art für Sie zu zahlen. Einmal erteilt, müssen Sie sich um nichts mehr kümmern und zahlen automatisch rechtzeitig Ihre Abschläge und Jahresabrechnungen. Beauftragen können Sie das SEPA-Mandat über dieses Kontaktformular.
Füllen Sie dazu bitte das SEPA-Mandat aus und senden Sie es über unser Kontaktformular zurück.
Wichtig zu wissen: Ihr Konto sollte immer ausreichend gedeckt sein, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten.
Ich habe ein Schreiben bekommen, in dem steht, dass ich eine falsche Bankverbindung für meine Überweisung verwendet habe. Was jetzt?
Bitte achten Sie auf das für Sie passende Wassergebiet!
Wassergebiet Oldenburg
Zahlungsempfänger: Verkehr und Wasser GmbH
IBAN: DE83 2805 0100 0000 4426 24
Kreditinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2003XXXXXX
Wassergebiete Cuxhaven und Bremervörde
Zahlungsempfänger: EWE NETZ GmbH
IBAN: DE02 2804 0046 0402 3495 00
Kreditinstitut: Commerzbank AG
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2002XXXXXX
Wassergebiet Varel
Zahlungsempfänger: Stadt Varel, Wasserwerk
IBAN: DE13 2805 0100 0052 4061 05
Kreditinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Verwendungszweck: Vertragskonto beginnend mit 2004XXXXXX
Sie mögen es bequemer? Die Zahlung per SEPA-Mandat ist die bequemste Art für Sie zu zahlen. Einmal erteilt, müssen Sie sich um nichts mehr kümmern und zahlen automatisch rechtzeitig Ihre Abschläge und Jahresabrechnungen. Beauftragen können Sie das SEPA-Mandat über das Kontaktformular.
Füllen Sie dazu bitte das SEPA-Mandat aus und senden Sie es über unser Kontaktformular zurück.
Wichtig zu wissen: Ihr Konto sollte immer ausreichend gedeckt sein, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten.
Ich habe fristgerecht überwiesen. Warum erhalte ich nun eine Mahnung?
• Wann erfolgte Ihre Überweisung?
• Welchen Betrag haben Sie überwiesen?
• An welche IBAN haben Sie Ihren Betrag überwiesen?
• Welchen Verwendungszweck haben Sie angegeben?
Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.
Noch ein Hinweis: Sie möchten in Zukunft den Aufwand sparen? Dann erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung. Vielen Dank!
Beauftragen können Sie das SEPA-Mandat über dieses Kontaktformular.
Füllen Sie dazu bitte das SEPA-Mandat aus und senden Sie es über unser Kontaktformular zurück.
Wichtig zu wissen: Ihr Konto sollte immer ausreichend gedeckt sein, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten.
Hilfe zum Thema Rechnung
Warum bekomme ich jetzt - außerhalb des üblichen Abrechnungsrhythmus - eine Rechnung?
Wann bekomme ich meine Rechnung?
Solange Sie uns keinen Zählerstand mitteilen, können wir keine Rechnung erstellen. Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand mit, wenn Sie eine Aufforderung erhalten haben. Am schnellsten können Sie uns den Zählerstand über das Kontaktformular mitteilen. Mit diesem Zählerstand können wir Ihre Rechnung exakt erstellen, die Sie kurze Zeit später erhalten. Erhalten wir keinen Zählerstand von Ihnen wird Ihr Verbrauch geschätzt.
Alles rund um den Netzanschluss
Netzanschluss
Schreiben vom OOWV, den Wasser- und Bodenverbände Otterndorf oder der Stadt Bremervörde
Warum erhalte ich eine Rechnung bzw. Schriftverkehr vom OOWV, den Wasser- und Bodenverbände Otterndorf oder der Stadt Bremervörde zum „Thema Wasser“?
Preisanpassung zum 01.04.2023 in Varel
Warum werden die Wasserpreise angepasst?
In der Wasserversorgung sind der weitaus überwiegende Teil der Kosten Fixkosten, so z.B. Personalkosten, Abschreibungen, Wartungs- und Betriebskosten. Lediglich ein geringer Teil der Kosten sind variabel und entstehen in Abhängigkeit zur Wasserabgabe. Aus diesem Grund wird ausschließlich der Grundpreis angepasst und der Arbeitspreis bleibt stabil.
Die letzte Grundpreisanpassung erfolgte zum 01. August 2018.
Wie setzt sich eigentlich der Wasserpreis zusammen?
In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von zurzeit 7% enthalten.
Was kostet das Wasser ab dem 01. April 2023 in Varel?
Der Grundpreis für jede Messeinrichtung wird wie folgt festgesetzt:
Zählergröße |
bis 31.03.2023 |
ab 01.04.2023 |
Q3 = 4 |
5,06 |
6,58 |
Q3 = 10 |
18,32 |
23,81 |
Q3 = 16 |
40,24 |
52,32 |
Q3 = 25 |
55,84 |
72,60 |
Q3 = 63 |
71,47 |
92,91 |
Q3 = 100 |
81,88 |
106,44 |
Für einen durchschnittlichen Haushalt in Varel mit einem Wasserverbrauch von etwa 150 m³ jährlich ergibt sich daraus eine zusätzliche Kostensteigerung von monatlich etwa 1,52 € brutto.
Wichtig: EWE VERTRIEB rechnet in Varel im Auftrag des Eigenbetriebes Wasserwerk der Stadt Varel ab. Die Preisfestsetzung erfolgt durch Beschluss des Rates der Stadt Varel.
Wie werden Kunden über die Preisanpassung informiert?
Haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht?
Müssen Zählerstände zum Stichtag 01. April 2023 abgelesen werden?
Müssen Abschlagsbeträge angepasst werden?
Gilt die Preisanpassung auch für Geschäftskunden oder gilt die Erhöhung nur für Privatkunden?
Änderung zum 01.01.2023 in Bremervörde und Cuxhaven
Was bedeutet der Wechsel für mich?
Trotz des Wechsels: Ihre Trinkwasserversorgung ist weiterhin gesichert – auch im Übergangszeitraum. Zu Jahresbeginn wechselt mit der Übergabe der Vertragspartner von EWE VERTRIEB GmbH auf EWE NETZ GmbH.
Zunächst erhalten Sie im September 2022 eine Kündigung von EWE VERTRIEB GmbH zum 31.12.2022. Zu Jahresbeginn folgt die Schlussabrechnung von der EWE VERTRIEB und ein neuer Vertrag von uns mit den allen Details.
Warum erhalte ich eine Kündigung von EWE VERTRIEB GmbH?
Wer ist zukünftig mein Ansprechpartner für Trinkwasser?
In Bremervörde und Cuxhaven sind wir ab 1.1.2023 vollumfänglich für Ihre Trinkwasserversorgung zuständig.
Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns über unser Kontaktformular.
Wird mein SEPA-Mandat trotz des Wechsels zu EWE NETZ übernommen?
Zu welchen Bedingungen und Konditionen erhalte ich mein Trinkwasser ab dem 1. Januar 2023?
Änderung zum 01.01.2023 in Oldenburg und Varel
Was bedeutet der Wechsel für mich?
Das Wichtigste vorweg: Ihre Trinkwasserversorgung ist jederzeit gesichert. Zu Jahresbeginn wechselt lediglich der Abrechnungsdienstleister von EWE VERTRIEB GmbH auf EWE NETZ GmbH.
Zu Jahresbeginn erhalten Sie eine Zwischenabrechnung von der EWE VERTRIEB und ein Begrüßungsschreiben von der EWE NETZ mit den wichtigen Vertragsdetails.Muss ich meinen Zählerstand zum 31.12.2022 mitteilen?
Nein. EWE VERTRIEB GmbH berechnet den Zählerstand zum 31.12.2022 auf Basis Ihrer Verbrauchswerte aus der Vergangenheit.
Möchten Sie dennoch Ihren Zählerstand mitteilen? Dann nutzen Sie dafür gerne die folgenden Möglichkeiten der EWE VERTRIEB GmbH:
- Via Kontaktformular
- Telefonisch unter 0441 8000 5555
- Im Online-Servicebereich “mein EWE“
Warum bekomme ich neue Vertragskonto- und Geschäftspartnernummern?
Was passiert mit meinen bereits eingezahlten Abschlägen?
Was passiert, wenn ich meinen Überweisungsauftrag nicht rechtzeitig anpasse?
Wird mein SEPA-Mandat trotz des Wechsels zu EWE NETZ übernommen?
Wer ist zukünftig mein Ansprechpartner für Trinkwasser?
In Oldenburg und Varel sind wir ab 1.1.2023 vollumfänglich für Ihre Trinkwasserversorgung zuständig.
Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns über unser Kontaktformular.