Anmeldung der Erzeugungsanlage

Wo kann ich mich zum Einspeiseantrag beraten lassen?

Wir haben für Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Informationen zum Einspeiseantrag von kleinen bzw. mittleren Stromerzeugungsanlagen zusammengestellt. Sie finden die Checkliste mit den benötigten Unterlagen hier. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Installateur Ihres Vertrauens.

Benötige ich einen neuen Stromzähler und wer baut diesen ein?

Wir prüfen bei der Bearbeitung ihres Einspeiseantrags, ob ihr vorhandener Zähler die Anforderungen für das notwendige Messkonzept erfüllt. Wenn EWE NETZ ihr Messtellenbetreiber ist, wird bei Bedarf ein Zählerwechsel durchgeführt. Falls Sie einen anderen Messstellenbetreiber beauftragt haben, ist dieser Verantwortlich für die Umsetzung des Messkonzepts.

Benötige ich einen neuen Zählerschrank?

Ein neuer Zählerschrank ist nur erforderlich, wenn der vorhandene Zählerschrank nicht die von EWE NETZ veröffentlichen technischen Anschlussbedingungen (TAB) erfüllt. Die technischen Anschlussbedingungen finden Sie hier: 2024_07_22_EWE_NETZ_TAB-NS%20(1).pdf

Wie melde ich meine Erzeugungsanlage an?

Bei uns einfach online – registrieren, Antrag ausfüllen und abschicken. Das war’s.

Was passiert nach meiner Anmeldung?

Sie erhalten auf jeden Fall eine Eingangsbestätigung. Und wenn alles vollständig ist, macht sich auch gleich unsere Einspeisezusage plus Betreibererklärung auf den Weg zu Ihnen. Sollte noch etwas fehlen, melden wir uns bei Ihnen.

Meine Unterlagen sind vollständig bei Ihnen eingegangen. Wie geht es weiter?

Sie erhalten die Einspeisezusage und eine Betreibererklärung, sofern die Einspeisung über den vorhandenen Netzanschluss möglich ist. Ansonsten erhalten Sie von uns ein Angebot.

Einspeisezusage

Wo sehe ich den Status meiner Anmeldung?

In Ihrer Online-Antragsübersicht, wenn Sie sich über unsere Homepage im Einspeiser-Anmeldeportal einloggen.

Was ist mein ToDo nach der Anmeldung?

Haben Sie nach Ihrer Anmeldung eine Einspeisezusage bekommen, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Sie können direkt Ihren Installateur mit der Errichtung Ihrer Erzeugungsanlage beauftragen.

Wenn Sie zunächst nur eine Eingangsbestätigung erhalten haben, sind alle weiteren Schritte im Schreiben aufgeführt.

Kann ich meinen Abschlag ändern?

Ja, immer passend zu Ihrer Einspeisung. Entweder Sie rufen uns dazu an oder machen das online über unser Kontaktformular - mit "Einspeiser" und "Abschlag ändern". Das Kontaktformular finden Sie hier: https://www.ewe-netz.de/formulare/kontakt

Wieso ist mein Abschlag höher, obwohl ich eine Gutschrift erhalten habe?

Dies kann mit den Abrechnungszeiträumen bzw. Ablesezeitpunkten zusammenhängen. Umfasste der Abrechnungszeitraum im vergangenen Jahr mehr als 365 Tage, erhöht sich auch Ihr Guthaben.

Preise und Abrechnung

Weshalb erhalte ich eine Rechnung für den Messstellenbetrieb?

In der Vergangenheit wurden die Messentgelte über Ihren Stromanbieter abgerechnet. Ihr Stromanbieter hat uns mitgeteilt, dass er die Messentgelte nicht mehr wie bisher in Ihre Jahresabrechnung aufnimmt. Sie erhalten deshalb zukünftig eine separate Abrechnung von uns.
Sie speisen Energie ein? In der Vergangenheit wurden die Messentgelte mit Ihrer Einspeisegutschrift verrechnet. Mit dem Einbau Ihrer modernen Messeinrichtung bzw. intelligenten Messsystem erhalten Sie zukünftig eine separate Abrechnung von uns.

 

Darf mein Stromlieferant die Abrechnung der Messentgelte ablehnen?

Ja – Ihr Stromanbieter ist nicht verpflichtet Ihre Messentgelte über Ihre Stromrechnung abzurechnen. In diesem Fall übernehmen wir die Abrechnung gemäß § 9 Absatz 3 des Messstellenbetriebsgesetzes.

Weshalb erhalte ich ein Begrüßungsschreiben?

Sobald wir die Messentgelte direkt mit Ihnen abrechnen, melden wir uns bei Ihnen mit einem Begrüßungsschreiben. Uns ist wichtig, dass Sie sich gut informiert und wertgeschätzt fühlen.

Ein Beispiel: Ihr Stromanbieter lehnt die Abrechnung der Messentgelte über die Stromrechnung ab. Nach spätestens 365 Tagen erhalten Sie dann die erste Abrechnung Ihrer Messentgelte.

Was kostet der Messstellenbetrieb?

Die Höhe der Kosten richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Stromverbrauch im Jahr oder der elektrischen Leistung Ihrer Anlage zur Stromerzeugung. 
Wir veröffentlichen die Preise für die Standard- und Zusatzleistungen im Messstellenbetrieb auf unserer Homepage. (Unsere Homepage finden Sie unter folgendem Link: https://www.ewe-netz.de/marktpartner/strom/smart-meter/uebersicht). Die Preise für moderne Messeinrichtungen, intelligente Messsysteme und Steuerungseinrichtungen unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben. Wir als EWE NETZ GmbH halten uns selbstverständlich an die festgelegten Preisobergrenzen des Messstellenbetriebsgesetzes.
 

Welche Leistungen sind im Messentgelt enthalten

Unsere Leistungen im Messstellenbetrieb umfassen u. a.:

  • den Einbau Ihrer Messeinrichtungen, Messsysteme und ggf. Steuerungstechnik
  • den technischen Betrieb und die regelmäßige Wartung
  • eine gesetzeskonforme Messung der verbrauchten und eingespeisten Energie
  • die zuverlässige Aufbereitung der Messwerte
  • die form- und fristgerechte Übertragung Ihrer Energiedaten

Kann ich ein SEPA-Mandat für die Abbuchung der Messentgelte erteilen?

Ja – das ist möglich. Mit dem Begrüßungsschreiben haben Sie einen Vordruck erhalten. Senden Sie uns diesen ausgefüllt und unterschrieben zurück.