Anmeldung der Erzeugungsanlage
Wo kann ich mich zum Einspeiseantrag beraten lassen?
Benötige ich einen neuen Stromzähler und wer baut diesen ein?
Benötige ich einen neuen Zählerschrank?
Wie melde ich meine Erzeugungsanlage an?
Was passiert nach meiner Anmeldung?
Meine Unterlagen sind vollständig bei Ihnen eingegangen. Wie geht es weiter?
Sie erhalten die Einspeisezusage und eine Betreibererklärung, sofern die Einspeisung über den vorhandenen Netzanschluss möglich ist. Ansonsten erhalten Sie von uns ein Angebot.
Einspeisezusage
Wo sehe ich den Status meiner Anmeldung?
In Ihrer Online-Antragsübersicht, wenn Sie sich über unsere Homepage im Einspeiser-Anmeldeportal einloggen.
Was ist mein ToDo nach der Anmeldung?
Haben Sie nach Ihrer Anmeldung eine Einspeisezusage bekommen, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Sie können direkt Ihren Installateur mit der Errichtung Ihrer Erzeugungsanlage beauftragen.
Wenn Sie zunächst nur eine Eingangsbestätigung erhalten haben, sind alle weiteren Schritte im Schreiben aufgeführt.
Kann ich meinen Abschlag ändern?
Ja, immer passend zu Ihrer Einspeisung. Entweder Sie rufen uns dazu an oder machen das online über unser Kontaktformular - mit "Einspeiser" und "Abschlag ändern". Das Kontaktformular finden Sie hier: https://www.ewe-netz.de/formulare/kontakt
Wieso ist mein Abschlag höher, obwohl ich eine Gutschrift erhalten habe?
Dies kann mit den Abrechnungszeiträumen bzw. Ablesezeitpunkten zusammenhängen. Umfasste der Abrechnungszeitraum im vergangenen Jahr mehr als 365 Tage, erhöht sich auch Ihr Guthaben.
Preise und Abrechnung
Weshalb erhalte ich eine Rechnung für den Messstellenbetrieb?
In der Vergangenheit wurden die Messentgelte über Ihren Stromanbieter abgerechnet. Ihr Stromanbieter hat uns mitgeteilt, dass er die Messentgelte nicht mehr wie bisher in Ihre Jahresabrechnung aufnimmt. Sie erhalten deshalb zukünftig eine separate Abrechnung von uns.
Sie speisen Energie ein? In der Vergangenheit wurden die Messentgelte mit Ihrer Einspeisegutschrift verrechnet. Mit dem Einbau Ihrer modernen Messeinrichtung bzw. intelligenten Messsystem erhalten Sie zukünftig eine separate Abrechnung von uns.
Darf mein Stromlieferant die Abrechnung der Messentgelte ablehnen?
Ja – Ihr Stromanbieter ist nicht verpflichtet Ihre Messentgelte über Ihre Stromrechnung abzurechnen. In diesem Fall übernehmen wir die Abrechnung gemäß § 9 Absatz 3 des Messstellenbetriebsgesetzes.
Weshalb erhalte ich ein Begrüßungsschreiben?
Sobald wir die Messentgelte direkt mit Ihnen abrechnen, melden wir uns bei Ihnen mit einem Begrüßungsschreiben. Uns ist wichtig, dass Sie sich gut informiert und wertgeschätzt fühlen.
Ein Beispiel: Ihr Stromanbieter lehnt die Abrechnung der Messentgelte über die Stromrechnung ab. Nach spätestens 365 Tagen erhalten Sie dann die erste Abrechnung Ihrer Messentgelte.
Was kostet der Messstellenbetrieb?
Wir veröffentlichen die Preise für die Standard- und Zusatzleistungen im Messstellenbetrieb auf unserer Homepage. (Unsere Homepage finden Sie unter folgendem Link: https://www.ewe-netz.de/marktpartner/strom/smart-meter/uebersicht). Die Preise für moderne Messeinrichtungen, intelligente Messsysteme und Steuerungseinrichtungen unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben. Wir als EWE NETZ GmbH halten uns selbstverständlich an die festgelegten Preisobergrenzen des Messstellenbetriebsgesetzes.
Welche Leistungen sind im Messentgelt enthalten
Unsere Leistungen im Messstellenbetrieb umfassen u. a.:
- den Einbau Ihrer Messeinrichtungen, Messsysteme und ggf. Steuerungstechnik
- den technischen Betrieb und die regelmäßige Wartung
- eine gesetzeskonforme Messung der verbrauchten und eingespeisten Energie
- die zuverlässige Aufbereitung der Messwerte
- die form- und fristgerechte Übertragung Ihrer Energiedaten
Kann ich ein SEPA-Mandat für die Abbuchung der Messentgelte erteilen?
Ja – das ist möglich. Mit dem Begrüßungsschreiben haben Sie einen Vordruck erhalten. Senden Sie uns diesen ausgefüllt und unterschrieben zurück.