Eigentümerwechsel
Sie haben Eigentum verkauft oder erworben? Melden Sie uns schnell und einfach den Eigentümerwechsel.
Sie haben Eigentum verkauft oder erworben? Melden Sie uns schnell und einfach den Eigentümerwechsel.
Ein neuer Lebensabschnitt beginnt – ob durch Hauskauf oder ‑verkauf, Erbschaft oder Schenkung. Wir helfen Ihnen dabei, den Eigentümerwechsel schnell und einfach anzupassen.
Der Eigentümerwechsel ist wichtig, damit Arbeiten am Netzanschluss zuverlässig und sicher durchgeführt werden können und Sie alle Informationen auf direktem Weg erhalten.
So wissen Sie, dass alles gut organisiert ist – und wir Sie erreichen, wenn es darauf ankommt.
Ein Eigentümerwechsel bedeutet, dass eine Immobilie oder ein Grundstück auf eine neue Eigentümerin oder einen neuen Eigentümer übergeht.
Das ist zum Beispiel der Fall bei:
Wichtig: Beim Eigentümerwechsel geht es immer um die Person, der die Immobilie gehört – nicht um Mieterinnen oder Mieter.
Ein Eigentümerwechsel ist daher etwas anderes als ein Umzug oder ein Mieterwechsel.
Damit wir den Strom- oder Gasanschluss korrekt zuordnen können, melden Sie den Eigentümerwechsel bitte bei uns.Ja, bitte melden Sie den Eigentümerwechsel.
Nur so können wir den Netzanschluss korrekt zuordnen und Unterlagen, Schreiben sowie Abrechnungen richtig erstellen.
So stellen Sie sicher, dass alles richtig zugeordnet ist.
Wichtig: Die Meldung ist gesetzlich geregelt. Nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) müssen Änderungen rund um den Netzanschluss dem Netzbetreiber mitgeteilt werden.
Hier können Sie schnell und einfach den Eigentümerwechsel melden:
[Link einfügen]
Halten Sie am besten die Angaben zur Immobilie sowie die Kontaktdaten der bisherigen und neuen Eigentümerinnen und Eigentümer bereit.
Für das Formular benötigen wir in der Regel folgende Angaben:
Grundsätzlich meldet die bisherige Eigentümerin oder der bisherige Eigentümer den Eigentümerwechsel.
Das ist gesetzlich geregelt. Änderungen rund um den Netzanschluss müssen dem Netzbetreiber mitgeteilt werden.
Dabei werden die Kontaktdaten der neuen Eigentümerin oder des neuen Eigentümers übermittelt. Stimmen Sie sich am besten kurz miteinander ab, damit alle Angaben korrekt sind.
Sie sind unsicher, ob die Meldung bereits erfolgt ist? Melden Sie sich gern bei uns – wir unterstützen Sie.
Melden Sie den Eigentümerwechsel möglichst frühzeitig – idealerweise, sobald der Übergabetermin feststeht.
Wichtig ist das Datum, an dem die Immobilie offiziell übergeht. Dieses finden Sie in Ihren Unterlagen, zum Beispiel im Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll.Nein. Beim Eigentümerwechsel sind keine Zählerstände erforderlich.
Wenn Sie den Eigentümerwechsel nicht melden, kann es zu Problemen bei der Zuordnung Ihrer Daten kommen.
Das kann dazu führen, dass wichtige Schreiben weiterhin an die bisherige Eigentümerin oder den bisherigen Eigentümer gesendet werden, Rückfragen nicht die richtige Person erreichen oder sich Anliegen rund um den Netzanschluss verzögern.
Wichtig: Die Meldung ist vorgeschrieben.
Nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) müssen Änderungen rund um den Netzanschluss - dazu gehört auch der Eigentümerwechsel - dem Netzbetreiber mitgeteilt werden.
Bitte melden Sie den Eigentümerwechsel daher rechtzeitig.
Ja. Wenn mit der Immobilie auch Anlagen wie eine Photovoltaikanlage, eine Wallbox oder andere energietechnische Einrichtungen übernommen werden, sollte neben dem Eigentümerwechsel auch ein Betreiberwechsel gemeldet werden.
Der Betreiberwechsel kann ganz einfach über unseren Kundenmarktplatz durchgeführt werden. So können die Anlagen korrekt dem neuen Betreiber zugeordnet und die entsprechenden Daten aktualisiert werden.
Nein. Für die Meldung eines Eigentümerwechsels entstehen keine Kosten.